Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Prinzenweg wird für den Kfz-Verkehr als Einbahnstraße ausgewiesen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NkomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Einbahnstraße um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, für die der AMTA zuständig ist, da über den Prinzenweg eine Hauptverbindung des Radwegenetzes in den Westen der Stadt verläuft und deshalb die Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass:

Regelkonformes Parken in Fahrtrichtung am südlichen Fahrbahnrand des Prinzenwegs ist aktuell nur möglich, wenn Fahrzeuge auf der vom Radverkehr viel genutzten schmalen Straße wenden. Die Verwaltung schlägt daher die Einrichtung einer Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr im Prinzenweg vor, um Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu verhindern.

 

Begründung:

Der Prinzenweg ist auf dem knapp 50 m langen Teilstück von der Güldenstraße bis zur Echternstraße eine Tempo 30-Zone und in beide Richtungen für alle Verkehre freigegeben. Im weiteren Verlauf wird er zur Fußgängerzone (Radverkehr frei), ehe er in einen gemeinsamen Geh- und Radweg mündet. Die Echternstraße ist in diesem Bereich als Einbahnstraße Richtung Norden ausgewiesen. Der Weg stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen der Innenstadt und der Veloroute Wallring sowie weiteren Stadtteilen im Westen dar. Auf dem Prinzenweg sind täglich etwas mehr als 1500 Fahrräder je Richtung unterwegs sowie knapp 300 Kfz/24h, wovon ca. 85 % in Richtung Westen fahren.

 

Um mögliche Gefährdungen des Radverkehrs durch wendende Fahrzeuge unter den baulichen Gegebenheiten auszuschließen, empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr (Anlage 1). Die Fußgänger- und Tempo 30-Zone sowie die Parkbucht und weitere Beschilderungen bleiben von der Anpassung unberührt.

 

Es ergeben sich gegenüber der heutigen Regelung geringfügige Kfz-Umwegfahrten für Fahrzeuge aus dem Prinzenweg, die nicht mehr über den Prinzenweg Richtung Osten, sondern über die Echternstraße Richtung Norden fahren müssen (ca. 700 m). Einschränkungen in der Erreichbarkeit für Einsatzkräfte gibt es nicht. In der Gesamtabwägung überwiegen in Anbetracht der Verkehrszahlen bei der empfohlenen Einbahnstraßenregelung die Vorteile gegenüber dem Bestand.

 

Klimawirkungsprüfung

Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimaschutzprüfung ist als Anlage 2 beigefügt.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise