Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26104
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung Qualitätsstandard Fahrradstraßen - Hennebergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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19.08.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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02.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei Fahrradstraßen um einen Beschluss über Planungen, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist. Fahrradstraßen sind Teil eines übergeordneten Netzes an Fahrradstraßen, deren Bedeutung somit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Im Juli 2020 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ zur umfassenden Förderung des Radverkehrs beschlossen (DS 20-13342-02). Die Maßnahme 6.1 sieht die Entwicklung eines Qualitätsstandards für Fahrradstraßen vor, um künftig eine einheitliche und klar erkennbare Gestaltung zu gewährleisten und den besonderen Charakter dieser Straßen hervorzuheben.
Um den Radverkehr zu fördern und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen, wurde im Dezember 2022 der von der Verwaltung entwickelte „Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“ beschlossen (DS 22-19984).
Fahrradstraßen bündeln den Radverkehr und bieten eine sichere und komfortable Alternative zu herkömmlichen Radwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen. Ein gut ausgebautes Netz von Fahrradstraßen ermöglicht es, über längere Strecken hinweg attraktive Routen zu schaffen und so den Anteil des Radverkehrs zu steigern. Die Verwaltung hat daher in den vergangenen Jahren ein mehr als 15 km langes, größtenteils zusammenhängendes Netz von Fahrradstraßen und einer Fahrradzone eingerichtet.
Planung
Folgende Maßnahme wird zur Umsetzung vorgeschlagen:
- Hennebergstraße (Anlage 1)
Derzeit wird entlang der Hennebergstraße in Längsrichtung in Parkbuchten mit einer Breite von ca. 2,0 m geparkt. Sowohl die Parkbuchten als auch die Rinne sind mit Kleinpflaster aus Naturstein hergestellt. Aufgrund der Materialbeschaffenheit wird hier auf eine Parkstandmarkierung verzichtet. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird auf der Fahrbahn beidseitig ein durchgehender Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75 m zwischen der Fahrgasse und den Parkbuchten markiert. Dadurch kann die erforderliche Fahrgassenbreite von 4,00 m gemäß dem städtischen Fahrradstraßenstandard erreicht werden.
Zur Verdeutlichung des für den Radverkehr vorgesehenen Straßenraums wird das Sinnbild „Radverkehr“ (umrandet) auf der Fahrbahn markiert. Das im Bereich des Knotenpunkts Hennebergstraße/Obergstraße / Am Bürgerpark bereits vorhandene Fahrradpiktogramm mit Richtungspfeilen befindet sich in einem guten Erhaltungszustand und verbleibt daher unverändert. Eine Erneuerung gemäß aktuellem Markierungsstandard ist nicht erforderlich.
Gemäß des städtischen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen wird die Hennebergstraße gegenüber den einmündenden Straßen bevorrechtigt. Zur Verdeutlichung der Vorfahrt wird am Knotenpunkt Hennebergstraße/Am Bürgerpark auf der Nordseite der Hennebergstraße eine Fahrbahnbegrenzungslinie markiert. In Fahrtrichtung Am Bürgerpark ist bereits ein abgesenkter Bordstein vorhanden, sodass an dieser Stelle auf eine Fahrbahnbegrenzungslinie verzichtet werden kann. Ergänzend werden die entsprechenden Verkehrszeichen (VZ 301 „Vorfahrt“ und VZ 205 „Vorfahrt gewähren“) gemäß Straßenverkehrsordnung angeordnet und bestehende Beschilderungen ergänzt oder angepasst.
Das bestehende Zusatzzeichen „Kfz/Krafträder frei“ in Verbindung mit Verkehrszeichen 244.1 „Fahrradstraße“ wird beibehalten. Die Entscheidung, auf die Umstellung des Zusatzzeichens auf „Anlieger frei“ zu verzichten, erfolgt aus folgenden Gründen:
Die Hennebergstraße ist als Einbahnstraße ausgewiesen und grenzt unmittelbar an die Obergstraße, welche nicht als „Anlieger frei“-Straße beschildert ist. Eine Änderung der Freigaberegelung in der Hennebergstraße würde sich auf sämtliche angrenzende Straßen (Obergstraße, Peter-Joseph-Krahe-Straße und Am Bürgerpark) auswirken. Zudem ist die Verkehrsbelastung in der Hennebergstraße bereits aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung sowie der vorhandenen Parkraumbewirtschaftung (Anwohnerparken) bereits deutlich reduziert. Vor diesem Hintergrund erscheint die Beibehaltung des Zusatzzeichens „Kfz/Krafträder frei“ aus verkehrsfachlicher Sicht sachgerecht, um eine klare und praktikable Regelung für berechtigte motorisierte Verkehre zu gewährleisten.
Der vorhandene Parkraum mit insgesamt 18 Parkständen bleibt durch die Maßnahme erhalten. Auch an der Baumbilanz ergeben sich keine Änderungen.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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796,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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265,8 kB
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