Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26062
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserte Kennzeichnung eines Durchfahrtverbots für Fahrräder in den Marstall aus Richtung Schild
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Glogowski, Robert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Entscheidung
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19.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Braunschweiger Innenstadt ist die Einfahrt in Einbahnstraßen für Fahrräder weitestgehend erlaubt. Dies ist durch ein kleines Schild unter dem „Durchfahrt verboten“-Schild gekennzeichnet. An diese Regelung haben sich die Fahrradfahrer:innen gewöhnt.
Die Einfahrt in den Marstall ist jedoch tatsächlich verboten, da die Situation dort gefährlich
ist – auch für Fahrradfahrer:innen.
Der Marstall ist eine enge Einbahnstraße, durch die ein Großteil des Braunschweiger Bus-ÖPNV geleitet wird. Die Straße ist so eng, dass entgegenkommende Fahrräder die Busse zum Bremsen zwingen. (siehe Anlage: Fotos)
Es fahren ganze Familien mit ihren Kindern auf Fahrrädern in diese Einbahnstraße ein, was darauf hindeutet, dass die Betroffenen das „Durchfahrt verboten“-Schild nicht wahrnehmen.
Die Fahrradstaffel der Polizei kontrolliert diesen Bereich häufiger auf Höhe des Deutschen Hauses, da sich Busfahrer:innen über diese Gefahrenstelle beschwert haben. Eine eindeutigere Beschilderung wurde im Gespräch als sinnvoll erachtet und könnte die
Situation verbessern.
Die Stadt nutzt ein "Für Radfahrer Verboten"-Schild zur Verstärkung im Bereich Bohlweg/Rathaus (Anlage: Foto) An der Einmündung des Marstall stehen zu beiden Seiten "Durchfahrt verboten"-Schilder. Direkt darunter können die "Für Radfahrer verboten"-
Schilder angebracht werden (siehe Entwurf in den Anlagen).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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