Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-26234

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, vor der Schuhmacherwerkstatt von Frau Neddermeyer ein eingeschränktes Halteverbot, zeitlich begrenzt von werktäglich 9.00 bis 17.00, einzurichten.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Begründung:

 

Die Werkstatt von Frau Neddermeyer befindet sich in dem Haus auf dem Eckgrundstück Hans-Jürgen-Straße 5 / Rischaustraße, 38112 Braunschweig (Watenbüttel). Das Grundstück und damit die Werkstatt sind zugänglich von der Rischaustraße. Vor dem Grundstück ist das Parken in der Rischaustraße erlaubt, was sehr oft dazu führt, dass die Kunden von Frau Neddermeyer keinen Parkplatz in der Nähe der Werkstatt finden. Das ist sowohl für die Kunden als auch für den Geschäftsbetrieb ein ärgerlicher Zustand, der durch ein eingeschränktes Halteverbot verbessert werden kann.

 

gez.

 

Sabine Meier
 

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