Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Aufhebung der Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Kreisstraße K 25 zwischen Veltenhof und Wenden wird zugestimmt. Sie erfolgt zum 1. Januar 2026, ist zu verfügen und zeitnah öffentlich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes - in der zurzeit gültigen Fassung - ist eine Ortsdurchfahrt (OD) der Teil der Landes- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Die geschlossene Ortslage wird durch die zusammenhängende Bebauung geschaffen.

 

Zur Erschließung des Neubaugebietes Wenden-West ist eine Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Kreisstraße K 25 in Richtung Süden, hinter die südliche Ausbaugrenze des Kreisverkehrsplatzes, erforderlich geworden. Bereits im Bebauungsplan WE 62 Wenden-West, 1. Bauabschnitt, wurde festgesetzt, dass nach dem Umbau der Veltenhöfer Straße eine Anpassung der OD-Grenze vorgenommen wird.

 

Auch wenn auf der dann zwischen den Ortsteilen Veltenhof und Wenden verbleibenden freien Strecke von 220 m eine zusammenhängende Bebauung nicht gegeben ist und darüber hinaus auch die Autobahn A 2 die beiden Ortsteile trennt, liegt eine „geschlossene Ortslage vor: Die verbleibende Strecke ist im Verhältnis zur Gesamtlänge der Ortsdurchfahrt von kurzer Ausdehnung und die Bebauung setzt sich danach wieder fort. Im Übrigen befinden sich in dem Abschnitt eine Einmündung und eine Zufahrt zu einem Grundstück.

 

Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen sind die OD-Grenzen bei Station 0,532 und Station 1,184 auf dem Abschnitt 20 der K 25 aufzuheben (Anlage1). Trägerin der Straßenbaulast ist und bleibt die Stadt Braunschweig.

 

Für die Veröffentlichung in der Braunschweiger Zeitung ist der als Anlage 2 beigefügte Text vorgesehen.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise