Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26300
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer fünften Vereinbarung mit der Richard Borek Stiftung über die finanzielle Förderung von denkmalpflegerischen Projekten der Stadt Braunschweig für die Jahre 2026 bis 2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VIII - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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03.09.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über den Abschluss einer weiteren Vereinbarung mit der Richard Borek Stiftung um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Oberbürgermeister zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Beschreibung und Begründung der Vereinbarung
Mit der Richard Borek Stiftung besteht seit dem Jahr 2002 eine Vereinbarung über die finanzielle Förderung von denkmalpflegerischen Projekten an Baudenkmalen, die sich im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden. Diese Vereinbarung, die bereits dreimal verlängert wurde, läuft zum Ende des Jahres aus. Die Richard Borek Stiftung hat der Stadt angeboten, sie um weitere 5 Jahre bis 2030 zu verlängern.
Der gemeinsame Förderetat beläuft sich jährlich auf bis zu 76.500 €. Die Höhe der Zuwendung durch die Stiftung beträgt 1/3 der Gesamtkosten der zu fördernden Projekte, jährlich maximal 25.500 €. Die jeweiligen Zuwendungen werden den zuständigen Gremien im Rahmen der Vorlagen zur Annahme und Vermittlung von Zuwendungen jährlich zur Beschlussfassung vorgelegt.
In der Vereinbarung soll die Bereitstellung öffentlicher Mittel dergestalt geregelt werden, dass sich die Stadt bemühen wird, während des Förderzeitraums von 5 Jahren Haushaltsmittel der Stadt oder anderer öffentlicher Haushalte bis zur Höhe von jährlich maximal 51.000 € sicherzustellen und die erforderlichen Beträge in den betreffenden Haushaltsplänen und in den Investitionsprogrammen zu veranschlagen.
Sollten in einem oder mehreren Haushaltsjahren öffentliche Mittel nicht bis zum Höchstbetrag von 51.000 € bereitgestellt werden können, ist die Stiftung bereit, den von ihr in diesem Fall zu kürzenden Zuwendungsbetrag bei der Durchführung entsprechender Projekte in dem jeweils darauffolgenden Jahr zur Verfügung zu stellen, sofern die öffentlichen Mittel im Folgejahr über den Betrag von 51.000 € hinaus aufgestockt werden. Sollten die Fördermittel in diesem Zeitraum nicht abgerufen werden, können diese von der Stiftung anderweitig verwendet werden.
Die in den Jahren 2026 - 2030 geplanten Maßnahmen sind in der Anlage zur Vereinbarung aufgeführt. Die Veranschlagung der Mittel erfolgt grundsätzlich unter dem Projekt „Instandhaltung Denkmalschutz" (4S.210024) und ist bereits mittelfristig im Haushalt 2025 ff. / IP 2024-2029 berücksichtigt worden.
Eine Änderung der Projektaufstellung ab 2026 soll in beiderseitigem Einvernehmen möglich sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127,2 kB
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