Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 18.06.2025 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Gebäudemanagement

und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom

31.05.2025 auf 378.000,00 € festgestellt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens

Das Gymnasium Raabeschule Außenstelle Stöckheim benötigt kurzfristig, für das Schuljahr 2025/2026, 2 Erweiterungscontainer für Klassenräume. Die Standzeit ist befristet auf 5 Jahre.

Für eine Übergangszeit kann das Schüler:innen-aufkommen nur mit einer zeitlich befristet aufzustellenden Schulraumcontaineranlage mit zusätzlichen 2 Unterrichtsräumen räumlich versorgt werden.

Nach der Prognose zur Schülerzahlentwicklung werden 2 zusätzliche AUR benötigt. Für die Aufstellung dieser Containeranlage ist auf dem Schulgrundstück des Gymnasiums Raabeschule Außenstelle Stöckheim ausreichend Platz.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

Zwei allgemeine Klassenräume. Die Entwurfsplanung ist als Anlage enthalten.

 

4. Erläuterungen zur Planung

Bei dem geplanten Hochbauvorhaben handelt es sich um die temporäre Errichtung einer Containeranlage mit einer begrenzten Standzeit von fünf Jahren. Diese Anlage soll auf einem zuvor abgestimmten Bereich der bestehenden Sportanlage der Raabeschule Außenstelle Stöckheim errichtet werden.

 

Das Gebäude wird eingeschossig ohne Unterkellerung ausgeführt und besteht aus zwei Klassenräumen, die durch Containermodule gebildet werden. Die Module stammen aus dem Bestand der Stadt Braunschweig und sind derzeit Teil einer zusammenhängenden Containeranlage am Wilhelm-Gymnasium, bestehend aus insgesamt sechs Klassenraumcontainern.

 

Die Erschließung der Containeranlage erfolgt über die zentrale Zufahrt des Schulgeländes. Von dort aus wird eine neue Zuwegung angelegt, die als gepflasterter Weg ausgeführt wird. Der Zugang zu den Unterrichtsräumen wird durch eine Podest-Konstruktion ermöglicht, die eine sichere und barrierefreie Erreichbarkeit gewährleistet.

 

Die Versorgung mit Strom erfolgt über das nahegelegene Hauptgebäude der Schule. Ebenso wird die Anbindung an die schulische Datentechnik sichergestellt.

 

Die Aufstellung der Container sowie der Laufwege/ Podeste erfolgt gemäß den Empfehlungen des vorliegenden Bodengutachtens. Als Gründungsform sind Schraubfundamente vorgesehen, die eine stabile, aber gleichzeitig reversible Bauweise ermöglichen. Das Gelände selbst wird baulich nicht bearbeitet und soll weitgehend im aktuellen Zustand verbleiben.

 

5. Techniken für regenerative Energien

Die bestehende elektrische Versorgung der Heizkörper wird beibehalten. Um die Energieeffizienz der Anlage weiter zu erhöhen und den steigenden Betriebskosten nachhaltig entgegenzuwirken, ist ergänzend die Installation jeweils einer Luft-Luft-Wärmepumpe pro Klassenraum vorgesehen. Die Kombination aus bestehender elektrischer Heiztechnik und moderner Wärmepumpentechnologie ermöglicht einen ökologisch und ökonomisch sinnvollen Betrieb der Containeranlage während der geplanten Nutzungszeit.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Das Gebäude wird, was die Zuwegung betrifft barrierefrei errichtet.

Aufgrund der Anwendung Norm DIN 18040 war eine gesonderte Abstimmung mit dem Behindertenbeirat nicht erforderlich.

 

7. Kosten

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung

vom 31.05.2025, 378.000,00 €.

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

Die Maßnahme soll im Jahr 2025 durchgeführt werden.

 

9. Finanzierung

Zur Finanzierung stehen im Haushalt 2025 ff. / IP 2024-2029 auf dem Projekt „GY Raabeschule Abt. Stö./Herr. f. Cont. (4E.210461)“ ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung:

 

Gesamt

-T€ -

2025

-T€ -

2026

-T€ -

2027

-T€ -

2028

-T€ -

2029

-T€ -

Restbedarf

-T€ -

 

400

220

180

 

 

 

 

 

Zur Umsetzung der Maßnahme werden die Haushaltsmittel bereits ganzheitlich in 2025 für Auszahlungen benötigt. Es ist in der Folge geplant, dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen den Antrag auf Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für 2025 zur Entscheidung vorzulegen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung bereits in 2025 ergibt sich aus der wachsenden Schülerzahl und der erforderlichen Sicherstellung des Schulbetriebs (siehe Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens).

 

Die für 2026 eingeplanten Haushaltsmittel werden in der Folge nicht mehr benötigt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise