Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-26538

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:

 

Nach eingehender Prüfung des Antrages wird seitens der Verwaltung empfohlen, eine Einführung von formellen Patenschaften für einzelne Baumscheiben in Braunschweig nicht weiterzuverfolgen. Gründe hierfür sind organisatorische, fachliche und versicherungstechnische Hürden, die einer praktikablen Umsetzung derzeit entgegenstehen. 

 

Ein Patenschaftsprogramm erfordert einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Für die Betreuung, Genehmigung, Dokumentation und Kontrolle der Patenschaften müssten personelle Ressourcen bereitgestellt werden, auch wenn die Pflege ehrenamtlich erfolgt. Insbesondere eine kontinuierliche Kommunikation mit einer Ansprechperson, die Sicherstellung einer verlässlichen Pflege sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht wären dauerhaft zu gewährleisten. Die Verwaltung sieht den Aufwand für die organisatorische Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht leistbar an.

 

Ein Patenschaftsprogramm stellt erhebliche fachliche Herausforderungen dar. Eine Baumscheibe ist in erster Linie der Standort für einen Stadtbaum und unterscheidet sich in der Pflege von anderen Pflanzflächen, da sich durch den geringen Wurzelraum oftmals Feinwurzeln in den oberflächennahen Bereichen befinden. Durch unsachgemäße Pflege könnten Schäden am Baum entstehen, beispielsweise durch die Pflanzung von Stauden oder durch Konkurrenz um Nährstoffe, Wasser und Wurzelraum. Eine unsachgemäße Pflege durch nicht fachkundige Personen birgt somit die Gefahr von langfristigen Schäden an den Bäumen. Zur Vermeidung dieser Risiken wären neben Hinweisen und Informationen an die Ehrenamtlichen mindestens in Stichproben regelmäßige fachliche Kontrollen notwendig, was wiederum zusätzlichen Aufwand verursachen würde.

 

Auch unter versicherungstechnischen Gesichtspunkten bestehen erhebliche Hürden. Im Austausch mit der zuständigen Sozialversicherung wurde deutlich, dass für jede Patenschaft eine Gefährdungsbeurteilung und jährliche Unterweisungen über Gefahren und Maßnahmen zur Abwendung dieser nötig wären. Es sind grundlegende Maßnahmen der Fürsorgepflicht, wie Auswahl geeigneter Personen, die Bereitstellung von Materialien und Schutzausrüstung und für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht zu treffen. Zudem würden für jede Patenschaft Versicherungskosten entstehen. Auch diese Anforderungen würden erheblichen administrativen und finanziellen Mehraufwand verursachen.

 

Somit lässt sich zusammenfassend darstellen, dass die Umsetzung und dauerhafte Betreuung eines Patenschaftsprogramms welches die damit verbundenen Risiken in der Haftung, Gesundheitsschutz und Verkehrssicherung, sowie auch für eine Schädigung der Bäume ausreichend berücksichtigt nur mit zusätzlichem Personal und ergänzenden Haushaltsmitteln durchzuführen wäre.

 

Aufgrund der dargestellten Hürden sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit für die Einführung eines Patenschaftsprogramms für Baumscheiben im Rahmen der aktuell verfügbaren Ressourcen.
 

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Anlagen

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