Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25865
Grunddaten
- Betreff:
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Nutzungsüberlassung 2025/2026 Rokokopavillon Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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Entscheidung
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21.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat hat bereits im vergangenen Jahr durch einen entsprechenden Beschluss der dauerhaften Nutzung zugestimmt. Da die überbezirkliche Dauernutzung bis zum 30. Juni 2025 befristet wurde, hat zwischenzeitlich der Nutzer eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses beantragt. An der beantragten Nutzungszeit, jeden Freitag von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr, ergibt sich keine Änderung. Der neue Mietvertrag soll bis zum 30. Juni 2026 laufen.
Das bisherige Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Braunschweig und dem Förderverein Althea gestaltete sich komplikationslos. Der Nutzer hat sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und das Entgelt vollständig und pünktlich überwiesen. Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin den Stundentarif für Vereine (5 €/Stunde) zu erheben.
Wie bisher soll im Mietvertrag vereinbart werden, dass den Sitzungen des Stadtbezirksrates Braunschweig-Süd (aufgrund der Personenbegrenzung auf 20 Personen nur theoretisch denkbar) und den Veranstaltungen mit allgemeinen Charakter (z.B. Vorträge der Heimatpfleger/innen) Vorrang gegenüber seinen eigenen Veranstaltungen eingeräumt wird.
Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung für den Rokokopavillon in Stöckheim entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
