Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26068
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßen(teilum)benennung Thüringenplatz in Gerastraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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Entscheidung
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21.08.2025
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20.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.
Begründung
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des seinerzeit neuen Stadtteils Heidberg hat der Rat der Stadt Braunschweig mit Beschluss vom 27. Januar 1965 sechs Straßen und zwei Plätze, darunter die Gerastraße und den Thüringenplatz, benannt. In den Folgejahrzehnten hat eine Weiterentwicklung der Straßenstrukturen stattgefunden, die im Falle von Gerastraße und Thüringenplatz Auswirkungen auf das ursprüngliche Benennungskonzept hat.
Der Thüringenplatz wurde zunächst als sehr großzügige Platzfläche benannt, an dessen nordwestlicher Seite die Gerastraße als nicht ganz geschlossener Ring anschließt. Heute wird die Gerastraße von Nutzerinnen und Nutzern als ununterbrochene Wegeverbindung wahrgenommen, die an der Autobahnabfahrt beginnend – am Thüringenplatz vorbei – zunächst nach Norden führt und nahtlos in den ursprünglichen Straßenring übergeht. Der durchgängig einheitliche Straßenausbau verstärkt diesen Eindruck. Der bislang unbenannte südliche Wegeabschnitt wird selbstverständlich als Teil der Gerastraße betrachtet. Die nicht mehr aktuelle Benennungssituation soll nunmehr an die tatsächliche Situation angepasst werden.
Maßgebliche Ziele der Straßenbenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z. B. bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen). Die vorgeschlagenen Anpassungen der Straßennamen unterstützen die Einhaltung dieser Ziele, weil Unklarheiten beseitigt und die Sicherstellung einer schnellen und einwandfreien Orientierung für Notfalleinsätze gewährleistet werden. Die Voraussetzungen für die Teilumbenennung sind somit erfüllt.
Anwohnerinnen und Anwohner sind von der Straßen(teilum)benennung nicht betroffen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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