Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-25082-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept für die Nachpflanzung im Heidberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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21.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:
Im Zuge des Förderprojekts „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wurden 2024/2025 51 Bäume im Heidbergpark gepflanzt. Hierzu wurde zuvor ein Pflanzkonzept von der Verwaltung aufgestellt. In die Auswahl der Standorte wurden dabei der Abstand zu den Privatgrundstücken, landschaftsarchitektonische und baum- sowie landschaftspflegerische Kriterien einbezogen. Weitere Nachpflanzungen sind aktuell nicht geplant. Beim Absterben von Altbäumen sollen aber weiterhin Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.
Zu dem Vorschlag, dass bei einer Konzeptentwicklung der Stadtbezirksrat und die Bevölkerung einbezogen werden soll, kann die Verwaltung mitteilen, dass eine vollständige Bürgerbeteiligung bei Nachpflanzungen mit dem verfügbaren Personal nicht umsetzbar ist. Planungen größerer Pflanzaktionen können aber grundsätzlich im Stadtbezirksrat vorgestellt werden.
Inwieweit Baumwurzeln Wegedecken aufwerfen und damit beschädigen, hängt von mehereren Faktoren ab. Zunächst einmal gibt es flach-, tief- oder eher herzförmig wurzelnde Baumarten. Weiterhin hängen die Richtung und Stärke des Wurzelwachstums von der Beschaffenheit des Bodens und des Bodenbelags ab. So ist es in einer unversiegelten Parkanlage unwahrscheinlich, dass sich das Wurzelwachstum der Bäume oberflächennah auf die wassergebundene Wegedecke konzentriert. Ausgeprägte Aufwerfungen des Weges – wie sie teilweise in hochverdichteten Innenstadtbereichen und kleinen Baumscheiben auftreten – sind deswegen nicht zu erwarten.
Die einzuhaltenden Grenzabstände hängen laut Niedersächsischem Nachbarschaftsrecht von der Höhe der gepflanzten Bäume ab und können damit nicht pauschal auf acht Meter als Grundsatz festgesetzt werden. Da aus dem Antrag nicht eindeutig hervorgeht, um welche Pflanzungen es sich handelt, kann die Verwaltung keine konkrete Aussage hierzu treffen.
Mindestens seit den 70er Jahren befindet sich im Gebiet des Heidbergparks das Naherholungsgebiet Kieskuhle Heidbergsee. Die Verwaltung plant keine Aufforstung des Heidbergparks. Die Baumpflanzungen dienen dem Erhalt der Parkanlage mit halboffenen Pflanzstrukturen und Sichtachsen, dienen als Schattenspender, speichern Kohlenstoff und erzeugen ein angenehmes Mikroklima.
