Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-23478-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweisung von Anwohnerparkplätzen im Heidberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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21.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 211 vom 18.04.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird beauftragt in Anlehnung an das städtische Parkraumbewirtschaftungskonzept Möglichkeiten des Anwohnerparkens auf der Hallestraße mit dem Ziel zu prüfen, entsprechende Parkplätze auszuweisen.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, auch im Bereich der Bautzen- und Meißenstraße diesbezügliche Möglichkeiten zu prüfen und die Ergebnisse dem Bezirksrat vorzustellen.
In den genannten Straßen sollte während der Tagstunden von 7 bis 18 Uhr im Anwohnerparkbereich ein allgemeines Kurzzeitparken mit Parkscheibe von maximal 2 Stunden erlaubt sein, um Handwerkern, Pflege- und Lieferdiensten leichter als bisher eine Abstellmöglichkeit für ihre Fahrzeuge zu ermöglichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bewohnerparkplätze können in Bereichen mit Mangel an privaten Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks ausgewiesen werden. Diese Voraussetzungen sind im genannten Bereich teilweise erfüllt. Um der im Stadtgebiet üblichen Regelung des Bewohnerparkens im Mischprinzip zu entsprechen, sollten die Parkplätze jedoch zwischen 8 und 18 Uhr für alle Nutzer mit Parkscheibe für bis zu drei Stunden freigegeben werden.
Im Bereich zwischen Hallestraße, Naumburgstraße, Dresdenstraße und Sachsendamm könnte eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden. Die Grenze der Parkzone sollte sich dabei an den städtebaulichen Grenzen des Wohngebiets orientieren (vgl. Anlage).
Bewohner, die mit Hauptwohnsitz innerhalb dieses Gebiets gemeldet sind, würden auf Antrag einen Bewohnerparkausweis der Zone 211A erhalten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 30,70 € pro Parkausweis pro Jahr. Bewohnerparkausweise werden kennzeichenbezogen ausgestellt. Pro Bewohner wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.
In der Hallestraße konnte ein leicht erhöhter Parkdruck bei einer Verkehrserhebung festgestellt werden. In der Meißenstraße war ebenfalls ein leicht erhöhter Parkdruck gegeben. Der Verwaltung liegen zudem Beschwerden einiger Anwohner beider Straßen vor. In der Bautzenstraße und Dresdenstraße ist kein Parkdruck festzustellen.
Die Entwicklung im Gebiet sollte im Zuge der Einrichtung von Bewohnerparkplätzen zunächst beobachtet werden. Zu empfehlen ist, in der Hallestraße und Meißenstraße zunächst nur wenige Bewohnerparkplätze einzurichten. Die Bewohnerparkplätze sollten gleichmäßig verteilt sein und zusammenhängende Bereiche bilden, um einen möglichst großen Bereich abzudecken und eine eindeutige Beschilderung zu ermöglichen (vgl. Anlage). Perspektivisch ist eine bedarfsorientierte Anpassung der Anzahl der Bewohnerparkplätze jederzeit möglich.
Eine Umsetzung kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Es entstehen der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten, da eine Beschilderung im Rahmen eines bestehenden Dienstleitungsvertrages erfolgt. Die Bewohner der beiden betroffenen Straßen können mit ausreichend zeitlichem Vorlauf per Wurfsendung über die Änderungen und Möglichkeiten zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises informiert werden.
Mit Vorlage dieser DS wird gleichzeitig die DS 25-25657 beantwortet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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957 kB
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