Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-25921
Grunddaten
- Betreff:
-
Frühzeitige Information des Stadtbezirksrates über geplante Baumfällungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gruppe BIBS / DIE LINKE. im Stadtbezirksrat 211
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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Entscheidung
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21.08.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat Braunschweig - Süd zukünftig
mindestens vier Monate vor geplanter Durchführung etwaiger Baumfällungen eine
entsprechende Liste vorzulegen.
2. Die Baumfällliste soll Informationen über den Standort, die Art, das Alter des Baumes
sowie den Zeitpunkt und den Grund der geplanten Fällung enthalten.
3. Bei Gefahr im Verzug (z.B. akute Verkehrssicherungspflicht) ist eine nachträgliche
Information mit Begründung zeitnah nachzureichen.
4. Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat in regelmäßigen Abständen den
Umsetzungsstand von Ersatzpflanzungen zu berichten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut Baumfällliste der Verwaltung für das Jahr 2024 mussten im Stadtbezirk Braunschweig – Süd in diesem Zeitraum 59 Bäume gefällt werden. Hinzu kamen in der Vergangenheit auch Baumfällungen aufgrund von Baumaßnahmen. Bisher erhielt der Stadtbezirksrat Informationen über Fällungen oftmals nur kurzfristig vor oder nach deren Durchführung. Diese Praxis entspricht nicht dem Grundsatz einer frühzeitigen Beteiligung der Bezirksorgane an Entscheidungen, die das Bezirksgebiet betreffen.
Bäume sind wesentliche Bestandteile des Stadtbildes und erfüllen wichtige ökologische Funktionen wie Luftreinigung, Kühlung und CO₂-Speicherung. Sie prägen maßgeblich die Lebensqualität im Stadtbezirk. Jede Fällung stellt einen erheblichen Eingriff in das Ökosystem und das Erscheinungsbild des Quartiers dar.
Eine frühzeitige Information ermöglicht es dem Stadtbezirksrat bei Bedarf fachliche Stellungnahmen einzuholen, alternative Lösungen zu prüfen und die Akzeptanz notwendiger Fällungen zu erhöhen. Die vorgeschlagene Frist von vier Monaten gibt ausreichend Zeit für eine sachgerechte Beratung und gegebenenfalls die Entwicklung von Alternativen.
gez. Helmut Rösner (BIBS) gez. Rainer Nagel (Die Linke)
