Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26121-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.07.2025 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Mit Bezug zur Anfrage DS 25-25050 wurde durch die Verwaltung Am Neustadtring 18 im unmittelbaren Umfeld des Amalienplatzes eine geeignete Abstellmöglichkeit für E-Scooter eingerichtet. Die Parkzone ergänzt das bereits vorhandene Verkehrsmittelangebot des Umweltverbundes, wodurch eine Bündelung von Mobilitätsangeboten erzielt wurde.

 

Aufgrund des erhöhten Parkdrucks sowie der daraus resultierenden Parksuchverkehre im Umfeld des Amalienplatzes wurde bewusst von der Einrichtung einer Abstellfläche für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) anstelle bestehender Pkw-Stellplätze abgesehen.

 

Zur Minimierung von Fehlpositionierungen auf Fußwegen durch systembedingte GPS-Ungenauigkeiten – insbesondere im Bereich angrenzender Parkanlagen – wurde die bestehende Parkverbotszone entsprechend ausgeweitet. Infolge dieser Erweiterung ist eine Rückgabe von E-Scootern nur außerhalb der vergrößerten Verbotszone möglich, wodurch sich die verfügbare Verkehrsfläche für das Abstellen von Fahrzeugen im Randbereich der Zone reduziert. Zur Kompensation dieser Flächenverknappung und zur Vermeidung potenzieller Nutzungskonflikte wurde die vorgenannte Abstellfläche am Neustadtring 18 eingerichtet.

 

Darüber hinaus sind der Verwaltung nach aktuellem Kenntnisstand keine weiteren Meldungen, Beschwerden oder sonstige Hinweise in diesem Zusammenhang bekannt.

 

Wenngleich es nicht möglich ist, E-Scooter in Parkverbotszonen nach der Nutzung abzustellen, ist das Halten während des Mietvorganges auch in Parkverbotszonen möglich. Es fallen die gängigen Miet- und ggf. Servicegebühren (z. B. Abholung aus Parkverbotszonen) für die Nutzenden an. Nicht genutzte und nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter können direkt an die jeweiligen Anbieter gemeldet werden. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf den Fahrzeugen angebracht.
 

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