Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26122-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grünanlage Amalienplatz; Erweiterung der Parkverbotszone
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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26.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.07.2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
In der Örtlichkeit sind Parkverbotszonen für E-Scooter nicht erkennbar. Die Ausleihe von
E-Scootern bei den Anbietern erfolgt ausschließlich über mobile Endgeräte in Verbindung mit der jeweils erforderlichen Applikation (App). Im Rahmen des Ausleih- und Rückgabevorgangs werden den Nutzerinnen und Nutzern in der App sowohl bestehende Parkverbotszonen als auch zulässige Abstellflächen angezeigt.
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in Grünanlagen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Zu 2.:
Nein, die Grünanlagenflächen im westlichen Ringgebiet werden bei der Nutzung der
E-Scooter als Parkverbotszonen angezeigt.
Zu 3.:
Ja, der zentrale Ordnungsdienst stellt im Rahmen seiner regulären Kontrollen verkehrsgefährdend oder in sonstiger Weise rücksichtslos abgestellte E-Scooter fest
- insbesondere wenn andere Verkehrsteilnehmende dadurch behindert oder belästigt
werden - werden seit dem Jahr 2021 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern stellen diese jedoch ordnungsgemäß ab, sodass entsprechende Verfahren nur in Einzelfällen notwendig sind.
