Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26122-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.07.2025 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

In der Örtlichkeit sind Parkverbotszonen für E-Scooter nicht erkennbar. Die Ausleihe von
E-Scootern bei den Anbietern erfolgt ausschließlich über mobile Endgeräte in Verbindung mit der jeweils erforderlichen Applikation (App). Im Rahmen des Ausleih- und Rückgabevorgangs werden den Nutzerinnen und Nutzern in der App sowohl bestehende Parkverbotszonen als auch zulässige Abstellflächen angezeigt.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in Grünanlagen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

 

Zu 2.:

Nein, die Grünanlagenflächen im westlichen Ringgebiet werden bei der Nutzung der
E-Scooter als Parkverbotszonen angezeigt.

 

Zu 3.:

Ja, der zentrale Ordnungsdienst stellt im Rahmen seiner regulären Kontrollen verkehrsgefährdend oder in sonstiger Weise rücksichtslos abgestellte E-Scooter fest

- insbesondere wenn andere Verkehrsteilnehmende dadurch behindert oder belästigt

werden - werden seit dem Jahr 2021 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

Die Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern stellen diese jedoch ordnungsgemäß ab, sodass entsprechende Verfahren nur in Einzelfällen notwendig sind.
 

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