Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-26109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

In der Grünanlage Görgesstraße wird eine Boule-Anlage mit den Maßen 4 x 10 Metern, umlaufender Tiefbordeinfassung und umlaufenden Plattenweg eingerichtet.

 

Im Nahbereich der Anlage werden zwei Sitzbänke aus dem Spendenprogramm für Sitzbänke und ein Abfallbehälter mit Flaschenring aufgestellt.

 

Zur Finanzierung der Anlage und des Abfallbehälters werden 10.000 € aus den Verfügungsmitteln des Bezirksrates bereitgestellt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Grünanlage stellt sich als Scherrasenfläche mit umlaufenden Baum- und Buschbestand dar. Sie wird von einem unbefestigten Weg diagonal gequert. Östlich schließt sich ein Kinderspielplatz an, der gute Spiel- und Bewegungsangebote für Kinder bietet und gut angenommen wird. Die Aufenthaltsqualität und der Freizeitwert der Grünanlage sind gering. Lediglich zwei bewegliche Sitzbänke bieten die Möglichkeit zum Aufenthalt. Spiel- und Bewegungsangebote für Erwachsene sind nicht vorhanden.

 

Wir schlagen deshalb vor, den Freizeitwert der Grünanlage durch die Einrichtung einer Boule-Anlage zu erhöhen. 

 

Gegenüber technischen Trimmgeräten, die jeweils nur von Einzelnen genutzt werden können, verschafft eine Boule-Anlage neben einem Bewegungsangebot auch Gelegenheit für soziale Kontakte und Spaß durch gemeinsames Spiel. Eine Boule-Anlage bietet gerade für die ältere Generation ein Bewegungs- und Unterhaltungsangebot mit niedriger Einstiegsschwelle. Ähnliche Angebote sind im weitem Umfeld nicht vorhanden. 

 

Da eine Scherrasenfläche nur geringe biologische Vielfalt bietet geht mit der Einrichtung der Boule-Anlage keine oder nur wenig biologische Vielfalt verloren. Die Anlage bleibt für Niederschlagswasser durchlässig. Ggfs. könnte als Ausgleich bzw. weitere biologische Aufwertung ein insektenfreundliches Staudenbeet angelegt werden. Der Wurzelraum der Bäume wird nicht beeinträchtig, weil für die Boule-Anlage die Rasenfläche nur 30 cm tief ausgekoffert werden muss.

 

Der Kostenansatz geht auf einen uns vorliegenden Planentwurf eines Landschaftsplaners mit aktueller Kostenberechnung  zurück.

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