Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-26122

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der Anfrage vom 15.01.25, Vorl.-Nr. 25-25050 wurde die Verwaltung um Lösungsvorschläge hinsichtlich ungeordnet abgestellter E-Scooter im Bereich des Amalienplatzes gebeten. Die Antwort erfolgte am 11.03.25, Vorl.-Nr. 25-25050-01.

 

Dazu ergeben sich folgende Anmerkungen bzw. Nachfragen:

 

1. Als Teil der Problemlösung wurde von der Verwaltung auf eine Erweiterung der Parkverbotszone "Amalienplatz" hingewiesen. 

 

Wie können Bürger in der Örtlichkeit erkennen, dass es sich bei der Grünanlage Amalienplatz um eine Parkverbotszone handelt und welche Ausdehnung sie hat, kann man aus der Erweiterung der Parkverbotszone rückschließen, dass bis zur Erweiterung in den Erweiterungsflächen auch mit Kraftfahrzeugen hätte geparkt werden dürfen?

 

2. Gibt es im westlichen Ringgebiet weitere Grünanlagenflächen die bisher nicht als Parkverbotszone ausgewiesen sind, so dass man sie rechtmäßig zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nutzen kann?

 

3. Die Erweiterung der Parkverbotszone erweist sich als wirkungslos. Die Parkverbotszone wird nicht erkannt und E-Scooter weiterhin in der Grünfläche zwischen Neustadtring und Amalienstraße abgestellt. 

 

Wird der ZOD hier tätig um Verstöße mit Verwarngeldern oder Bußgeldern zu ahnden?

Loading...

Erläuterungen und Hinweise