Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26152
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform: Teilentsieglung der Chemnitzstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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26.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 16 Abs. 1 Ziff. 6 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 93 Abs. 1 S. 3 NKomVG, wonach der Stadtbezirksrat über Um- und Ausbau bezirklicher Straßen beschließt.
Begründung:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde die unten aufgeführte Idee eingebracht: https://mitreden.braunschweig.de/node/25397
„Braunschweig ist leider immer noch in großem Maße versiegelt, was zu einer großen Hitzelast im Sommer führt.
Diese Idee schlägt vor, erstmals einen kleinen Teil einer für die Durchfahrt gesperrten Straße zu entsiegeln.
Konkret geht es um das letzte Stück der Chemnitzstraße, die auf die Holwedestraße führt (https://www.openstreetmap.org/#map=19/52.266628/10.507790). Die Durchfahrt für Autos ist hier gesperrt und wird i.d.R. seitens der Stadt nur im Ausnahmefall (z.B. bei örtlichen Bauarbeiten) durch Entfernung von Pollern ermöglicht.
Das genannte Teilstück von etwa 20 m ist voll gepflastert und könnte vollständig begrünt werden. Um bei Bedarf die Durchfahrt für den Autoverkehr zu ermöglichen, könnten für die Autospur Rasengittersteine oder eine Sandspur angelegt werden.
Die Idee könnte darüber hinaus Modell für weitere Entsiegelungsvorhaben von Straßen sein und somit langfristig für eine klimaresilientere Stadt sorgen.“
Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS 17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben: „Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Prüfung und Bewertung:
Die Verwaltung steht grundsätzlich Vorschlägen zu Entsiegelungen positiv gegenüber. Die Fläche wird in das Entsiegelungskataster aufgenommen. Laut Niedersächsischem Klimagesetz sind Gemeinden und Kommunen verpflichtet, bis 31.12.2026 alle Flächen, bei denen eine Entsiegelung möglich ist, in dieses Kataster einzutragen.
