Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-26257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Höhe des Überwegs auf der Juliusstraße, zwischen dem Grundstück Juliusstraße 2 und der Einfahrt auf das Grundstück, eine deutliche Markierung auf der Fahrbahn anzubringen (z. B. weiß schraffierte Fläche), um das Halten und Parken in diesem Bereich zu unterbinden. Ziel ist die Sicherstellung der Sichtbeziehungen für mobilitätseingeschränkte Personen sowie die ungehinderte Ein- und Ausfahrt für Rettungsfahrzeuge, Behindertenbeförderung und andere Anlieferverkehre.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt: 

 

Seit einigen Wochen gibt es auf der Juliusstraße in Höhe des Grundstücks mit der Hausnummer 2 (u. A. Paritätischer, Betreutes Wohnen, Arztpraxen, Beratungsstellen, Edeka-Markt) einen Überweg, der besonders Menschen, die einen Rollstuhl, Rollator oder auch einen Kinderwagen benutzen oder für die die Bordsteinkante zu hoch ist, die Überquerung der Straße erleichtert.

Dieser Weg wird auch gut angenommen. Leider wird dieser jedoch durch rücksichtslose Autofahrer*innen behindert, die ihr Fahrzeug – unserer Meinung nach widerrechtlich – in der kleinen Lücke zwischen Überweg und Gebäudeecke abstellen. Vom Überweg bis zur Bordsteinabsenkung der Einfahrt auf das Grundstück sind es ca. 1,60 m, bis zur Gebäudeecke weitere 1,40 m. Diese Fahrzeuge verhindern die Sicht auf die Fahrbahn für Rollstuhlfahrer*innen wegen ihrer Höhe komplett.

Wegen der o. g. Institutionen sind dort überproportional viele Personen mit Rollstuhl unterwegs. Außerdem behindern die abgestellten Fahrzeuge auch die Einfahrt auf das Grundstück. Das betrifft im schlimmsten Fall die Feuerwehr, die dann kaum noch rangieren kann, aber auch viele große Fahrzeuge zur Behinderten-Beförderung, die dort oft unterwegs sind.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise