Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-26297
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesetzlich geschützte Biotope in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Beantwortung
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04.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf den Internetseiten der Stadt Braunschweig finden sich bereits jetzt umfangreiche Informationen zu geschützten Biotopen, sowie zu Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen im Stadtgebiet.
Zu den Schutzbestimmungen der gesetzlich geschützten Biotope heißt es hier:
"Der gesetzliche Biotopschutz ist in § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 24 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes geregelt. Demnach ist es verboten, ein geschütztes Biotop zu zerstören oder erheblich zu beeinträchtigen. Die Besonderheit der Schutzkategorie besteht darin, dass die darauf liegenden Handlungsverbote und Nutzungsbeschränkungen unmittelbar durch das Bundesnaturschutzgesetz selbst gelten. Es bedarf keiner gesonderten Unterschutzstellung und keiner Kennzeichnung vor Ort."
Eine Übersichtskarte über die im Stadtgebiet liegenden Schutzgebiete und Naturdenkmäler lässt sich unter diesem Link einsehen. Außerdem findet sich eine interaktive Karte mit weiteren Informationen im Portal "Umweltkarten Niedersachsen".
Auf den städtischen Internetseiten findet sich auch der folgende Hinweis: "Die Naturschutzbehörde führt ein amtliches Verzeichnis der im Stadtgebiet bekannten geschützten Biotope, welches derzeit umfassend aktualisiert wird."
Fragen:
1. Wie weit ist die angekündigte Aktualisierung des Verzeichnisses der geschützten Biotope mittlerweile vorangekommen?
2. Werden die erhobenen Daten sukzessive in die oben genannten Karten bzw. Datenbanken eingepflegt?
3. In welcher weiteren Form können die Ergebnisse dem Umwelt- und Grünflächenausschuss zur Kenntnis gegeben werden?
