Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26200-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrbahnschwellen Annette-Kolb-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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21.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 6. August 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Da sich die Annette-Kolb-Straße in Privateigentum befindet und nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist, kann der Eigentümer Einbauten in seiner Straße ohne Einverständnis der Verwaltung vornehmen. Das Vorgehen des Eigentümers war nicht mit der Verwaltung abgestimmt.
Zu 2.: Da die Verwaltung, wie unter 1. beschrieben, keinerlei Handhabe über Einbauten in nicht gewidmeten Privatstraßen hat, bewertet sie die Situation vor Ort als eine Angelegenheit, die in den Zuständigkeitsbereich des Eigentümers fällt.
Zu 3.: Von der Installation von Fahrbahnschwellen wird seitens der Verwaltung abgesehen. Zwar können solche Elemente eine wirksame Geschwindigkeitsdämpfung bewirken, diese wirkt jedoch nur punktuell: Vor der Schwelle wird abgebremst, danach wieder beschleunigt. Dadurch steigen sowohl Lärm- als auch Schadstoffemissionen. Zudem ist das wiederholte Abbremsen und Beschleunigen aus energetischer Sicht nachteilig, da es zu höherem Kraftstoffverbrauch und damit verbunden zu zusätzlichen Emissionen führt.
Um auf längeren Straßenabschnitten eine wirksame Geschwindigkeitsreduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu erreichen, empfiehlt die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) einen Abstand von weniger als 50 Metern zwischen einzelnen Schwellen. Dies würde jedoch eine sehr hohe Anzahl solcher Elemente erfordern.
Darüber hinaus erschweren Fahrbahnschwellen den Betrieb der Stadtreinigung und des Winterdienstes erheblich. Die Fahrzeuge können im Bereich der Schwellen die Fahrbahn nicht gleichmäßig bearbeiten, was insbesondere im Winter zu deutlichen Zeitverzögerungen führt und nur schwer zu kompensieren wäre. Zusätzlich wäre mit vermehrten Schäden sowohl an den Fahrzeugen als auch an den Schwellen selbst zu rechnen.
Schließlich beeinträchtigen Fahrbahnschwellen auch den Einsatz von Rettungsfahrzeugen. Sie sind für einen schnellen und zugleich schonenden Patiententransport äußerst hinderlich.
