Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26138
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Weserstraße und Nebenstraßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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28.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat übertragen wurde, da die Bedeutung der genannten Straßen nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Anlässlich einer Bürgeranfrage im Rahmen der Sprechstunde des Oberbürgermeisters in der Weststadt am 08.04.2025 wurden die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Weserstraße und den Nebenstraßen geprüft. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verkehrsberuhigung und Verminderung von Emissionen soll eine Tempo 30-Zone in der Weserstraße, der Leinestraße, der Huntestraße, der Fuldastraße, der Werrastraße, dem Lesumweg, dem Ederweg und dem Wümmeweg eingerichtet werden.
Die Anforderungen für die Anordnung einer Tempo 30-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c StVO sind in den genannten Straßen erfüllt. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. In diesem Zusammenhang ist die aktuell vorfahrtregelnde Beschilderung durch Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) zu entfernen.
Die Maßnahme K1 des Mobilitätsentwicklungsplans sieht die Verkehrsberuhigung auf ausgewählten Nebenstraßen vor. Die genannten Straßen dienen vorrangig der Erschließung der Wohngebäude sowie der angrenzenden Park- und Stellplätze. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Für zu Fuß Gehende besteht auf Länge der Weserstraße Querungsbedarf insbesondere zum Erreichen des Muldeweg-Grünzugs. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Das Sicherheitsgefühl von Radfahrenden oder querenden zu Fuß Gehenden wird gesteigert und die Aufenthaltsqualität der Anwohnenden erhöht.
Zudem werden Lärm- und Treibhausgasemissionen gesenkt. Verkehrliche Nachteile entstehen wegen der untergeordneten Funktion der Straße nicht.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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86,9 kB
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