Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-26329

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In verschiedenen Bereichen des Stadtteils, so auch in der Bienroder Straße in Waggum, ist zu beobachten, dass Vorgärten und andere nicht überbaute Grundstücksflächen zunehmend vollständig mit Pflaster, Platten oder anderen versiegelnden Materialien bedeckt werden- insbesondere bei Neubauvorhaben. Diese Zunahme an großflächigen Versiegelungen verändern das Ortsbild deutlich. Weiterhin beeinträchtigen die Versiegelungen die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser, vermindert die Grundwasserneubildung, verschlechtert das Mikroklima und reduziert Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Zudem können solche Versiegelungen zur Überlastung der Regenwasserkanalisation beitragen und die Gefahr lokaler Überschwemmungen erhöhen. 
Eine Klärung der geltenden Regelungen und deren konsequente Anwendung ist sowohl im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Darüberhinaus führt eine konsequente Entsiegelung von Flächen zur Reduzierung von Folgekosten für alle Bürgerinnen und Bürger. 

 

Sie ist daher von öffentlichem Interesse und ich bitte um Beantwortung und Klärung folgender Fragen:

 

  1. Welche rechtlichen Regelungen (Bauordnung, Bebauungsplan, Satzungen) gelten hinsichtlich der maximal zulässigen Versiegelung von Vorgärten und Grundstücksflächen im Stadtbezirk allgemein und speziell für den Bereich der Bienroder Straße in Waggum?

 

  1. In welcher Form und in welchem Turnus wird die Einhaltung dieser Regelungen überprüft? (regelmäßig oder nur anlassbezogen)

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, wenn festgestellt wird oder wenn ihr bekannt geworden ist, dass Flächen unzulässig überbaut (versiegelt) wurden und wie wird in diesem Fall eine zeitnahe und konsequente Rückführung in einen zulässigen Zustand sichergestellt?


gez.

 

Antje Keller

partei- und fraktionslos
 

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