Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-26330

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entlang der Bienroder Straße in Waggum waren über viele Jahrzehnte überwiegend Hecken und Zäune als Grundstückseinfriedungen vorhanden. Bei den Neubauvorhaben der letzten Jahre ist jedoch zu beobachten, dass zunehmend massive und hohe Mauern oder Sichtschutzzäune direkt zur Straße hin errichtet werden. Diese verändern das Ortsbild deutlich, wirken sich auf die offene Gestaltung des Straßenraumes aus und werfen die Frage auf, ob sie den geltenden Vorschriften entsprechen.

 

r die Bürgerinnen und Bürger besteht Unklarheit, welche Bauweisen und Höhen zulässig sind. Ob es gestalterische Vorgaben gibt und wie die Einhaltung kontrolliert wird. Eine Klärung der geltenden Regelungen ist wichtig, um Transparenz zu schaffen, Konflikte zu vermeiden und ggf. Maßnahmen zum Erhalt des ortsbildgerechten Erscheinungsbild zu ergreifen.

 

Daher bitte ich um Beantwortung und Klärung folgender Fragen:

 

  1. Welche Regelungen (Höhe, Material, Gestaltung) gelten nach Bebauungsplan, Satzung oder sonstigem Recht für Einfriedungen an der Bienroder Straße in Waggum und sind die neu errichteten Einfriedungen insbesondere bei den Neubauten in der Bienroder Straße zulässig?

 

  1. Wie und in welchem Umfang wird die Einhaltung dieser Vorschriften überprüft (regelmäßig oder nur anlassbezogen)?

 

  1. Bei durch die Verwaltung festgestellten Verstößen oder wenn ihr Verstöße bekannt geworden sind: Welche Maßnahmen werden durch die Verwaltung ergriffen, um zügig Abhilfe zu schaffen und Eigentümer zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes zu veranlassen?

 

gez.

Antje Keller

partei- und fraktionslos

 

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