Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-26328

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In einer Online-Informationsveranstaltung des Deutschen Städtetages am 18. Juli dieses Jahres zum Thema Zivilschutz stellte der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Ralph Tiesler, vor mehr als 300 Interessierten aus dem gesamten Bundesgebiet die Überlegungen zum Schutzraumkonzept vor. Dieses soll zum Ende des Sommers öffentlich präsentiert werden, die Grundzüge konnte Tiesler bereits in diesem Termin nennen.

Eingangs erinnerte er daran, dass es in den zurückliegenden Jahrzehnten nie ausreichend Schutzräume für die gesamte Bevölkerung gegeben habe – während des Kalten Krieges beispielsweise standen in der gesamten damaligen Bundesrepublik maximal rund 2,5 Millionen Plätze zur Verfügung. Dieser Versorgungsgrad – zumindest an öffentlichen Schutzräumen – scheint auch für die aktuellen Herausforderungen realistisch.

Zwar unterscheidet sich die Bedrohungsannahme heute sehr stark von der zu Zeiten des Kalten Krieges und dennoch gibt es Zeitdruck dahingehend, dass bis 2028 ein Grundkonzept erstellt und umgesetzt sein muss. Denn nach aktuellen Annahmen würde Deutschland in einer Auseinandersetzung mit Russland nicht mehr Frontstaat sein, sondern Drehscheibe und Transitland für Militärtransporte und die Versorgung. Damit bestehen als Bedrohung vor allem gezielte Militärschläge auf kritische Infrastruktur wie beispielsweise Krankenhäuser, Autobahnen, Fabriken und die Energie- und Lebensmittelversorgung. Weiterhin sei keine nukleare Auseinandersetzung zu befürchten und auch keine flächendeckenden Bombardements.

Tiesler wies weiterhin darauf hin, dass es durch die massive Bauweise des überwiegenden Teils der Wohnbebauung bereits heute einen guten Schutz gibt und er hier für sein Bundesamt wichtige Aufgaben sieht: Erfassung bestehender Schutzräume für ein digitales Verzeichnis (inklusive einer App), Erstellung von Handlungsempfehlungen für private Zufluchtsorte und Aufbau einer Beratungsinfrastruktur.

Für den kommunalen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz – so zeigte es auch die anschließende Diskussion – kommen somit vor allem in der Prävention große Aufgaben zu. Denn die Bevölkerung muss darüber informiert werden, welche Vorräte man anlegen sollte und dass es keine Panikmache ist, sondern die Vorsorge für eine reale Bedrohung.

Im Bereich der Bevölkerungswarnung ist Braunschweig bereits gut aufgestellt. Es sei an dieser Stelle (erneut) an den Antrag der CDU-Fraktion zum Aufbau eines flächendeckenden Sirenenwarnsystems aus dem September 2020 erinnert (vgl. DS.-Nr. 20-14324). Am 20. August wird/wurde nun auf dem Lessinggymnasium in Wenden die erste der 107 Sirenen installiert. Doch auch hier warten Herausforderungen auf den kommunalen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz: Wurden in Zeiten des Kalten Krieges noch in der Grundschule die Sirenenzeichen beigebracht, so ist dieses – ebenfalls als Teil der so genannten Friedensrendite – in den letzten Jahrzehnten weggefallen. Es muss also ebenfalls neu vermittelt werden. Auf eine entsprechende Anfrage der CDU-Fraktion aus dem Oktober des vergangenen Jahres (DS.-Nr. 24-24484) antwortete die Verwaltung zwar, dass Veranstaltungen wie der jährliche Warntag oder der ebenfalls jährliche Tag der Feuerwehr für die Vermittlung genutzt werden sollten, das ist aber keinesfalls ausreichend.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Liegenschaften bieten sich als öffentliche Schutzräume an?

2. Wie informiert die Verwaltung, wie private Schutzräume ausgestattet und welche Vorräte vorhanden sein sollten?

3. Wie stellt die Verwaltung - über die bisher geplanten Maßnahmen hinaus - sicher, dass die Braunschweigerinnen und Braunschweiger im Bedrohungsfall die entsprechenden Warntöne erkennen und angemessen handeln können?  

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