Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-26314
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirksamkeit der Park- und Grünflächensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Beantwortung
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27.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung gab per Mitteilung 25-26170 vom 31.7.2025 einen Erfahrungsbericht zur im Juni 2023 beschlossenen Park- und Grünflächensatzung (PGS) ab. Die PGS umfasst 80 Seiten, wurde im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht und ist als Zusammenfassung auf der städtischen Homepage einsehbar. In der Mitteilung wird u.a. festgestellt:
- In der Zeit 1.1. bis 19.6.2025 fanden insgesamt 44 Kontrollen durch den ZOD statt – jedoch nur in den sechs großen innenstadtnahen Parks. „Die Anzahl der Kontrollen in den Park- und Grünanlagen war aufgrund eingeschränkter Personalverfügbarkeiten deutlich geringer als in vergleichbaren Vorjahreszeiträumen, grundsätzlich ist der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) jedoch bestrebt, alle Parkanlagen unabhängig von besonderen Beschwerdelagen in einem ähnlichen Umfang zu bestreifen.“
- „Die Verwaltung hatte in Abstimmung mit der Polizei eine Handreichung zur Umsetzung der PGS bei Lärmbeschwerden entwickelt, die letztlich auch die Sicherstellung von Boxen oder Musikanlagen vorsieht. Herauszustellen ist, dass seit Inkrafttreten der PGS keine Sicherstellungen erforderlich wurden.“
- „Im Ergebnis sind die Erfahrungen nach der Einführung der städtischen Park- und Grünanlagensatzung (PGS) positiv. Das Beschwerdeaufkommen hat sich seitdem nicht erhöht, sondern ist sogar deutlich zurückgegangen.“
Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, ob der augenscheinlich wenig problematische Alltag in den Parks und Grünflächen auf die Existenz der PGS zurückzuführen ist oder einfach auf von vornherein gutes Benehmen der Bürgerinnen und Bürger, gegebenenfalls auch auf zusätzliche Kontrollen durch ZOD und Polizei. Im Hinblick auf die sehr umfangreiche PGS und einen auf zahlreiche Grünflächen verteilten unübersichtlichen Geltungsbereich wird hier angefragt:
1. Wie viele Kontrollen durch den ZOD wurden über die in der Mitteilung Seite 1 aufgeführten Parks hinaus durchgeführt?
2. Welche Verstöße und ggf. durchgeführte Ordnungsmaßnahmen sind durch die Polizei dokumentiert worden?
3. Plant die Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, die weder das Amtsblatt noch die städtische Homepage zur Kenntnis nehmen, zusätzlich z.B. durch Beschilderung auf die Geltungsbereiche der PGS hinzuweisen?
