Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26535
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Mietverträge mit dem Lehndorfer TSV von 1893 e.V. und dem TSV Germania Lamme e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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01.10.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG, wonach der VA über diejenigen Angelegenheiten, über die nicht die Vertretung, der Stadtbezirksrat, der Ortsrat oder der Betriebsausschuss zu beschließen hat und für die nicht nach § 85 die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist, beschließt.
Die Stadt hat mit den unter 1.1 und 1.2 genannten Sportvereinen bereits seit vielen Jahren einen laufenden Mietvertrag über die städtischen Sportanlagen. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29. Oktober 2024 (Ds. 24-24376) wurde die Verwaltung ermächtigt, Vertragsverhandlungen mit den genannten Sportvereinen hinsichtlich der notwendigen Umsatzsteuerregelung nach § 2b UStG zu führen mit dem Ziel, Änderungsverträge mit Miet-und Pachtzinsvereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ab dem 1. Januar 2025 abzuschließen.
Im Einvernehmen mit den Vereinen ist es Ziel diese Mietverträge in diesem Zusammenhang langfristig zu verlängern.
Zum jetzigen Zeitpunkt würden die bestehenden Vertragssituationen der genannten Vereine weder die Förderkriterien des Landessportbundes Niedersachsen e. V. noch die Voraussetzungen nach Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig erfüllen.
Demnach kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen) bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens zwölf Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren.
Damit bei ggf. zukünftigen Zuschussanträgen keine kurzfristigen Beschlüsse zu Vertragsverlängerungen erforderlich werden, sollen nun im Vorfeld langfristige Verlängerungen erwirkt werden. Bei noch kommenden Vertragsverlängerungen, welche ebenfalls im Jahr 2025 den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ist in der Regel ebenfalls eine längere Vertragslaufzeit vorgesehen. Den Braunschweiger Sportvereinen werden somit günstige Rahmenbedingungen für mögliche zukünftige Investitionen geboten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den jeweiligen Vertragsanpassungen und -verlängerungen mit dem unter 1.1 und 1.2 genannten Vereinen die Zustimmung zu erteilen.
Als Anlage sind die Vertragsentwürfe für die unter 1.1 und 1.2 genannten Vereine beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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