Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26114
Grunddaten
- Betreff:
-
Erwerb des Grundstücks Gemarkung Wenden, Flur 4, Flurstück 159/32, gelegen Heideblick 16, 16A
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 40 Fachbereich Schule; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.09.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 1. April 2009 wurden der Nibelungen-Wohnbau GmbH (NiWo) von der Stadt Braunschweig 29 Liegenschaften, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken genutzt wurden, im Rahmen einer Kapitaleinlage übertragen. Darunter befand sich auch das o. g. Grundstück.
Das Objekt liegt inmitten von städtischen Liegenschaften (Grundschule Wenden, Kindertagesstätte und Lessinggymnasium) und wurde früher als Hausmeister-Wohnung genutzt (siehe Anlage Lageplan).
Nach Angaben der NiWo war das Gebäude aufgrund von Mängeln in der Bausubstanz nicht mehr vermietbar. Eine umfangreiche Instandsetzung und Bewohnbarmachung des Gebäudes kam aus wirtschaftlichen Aspekten nicht in Betracht.
Die NiWo beabsichtigt daher das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen und hat in diesem Zusammenhang zunächst der Stadt das Grundstück zum Kauf angeboten.
Das Grundstück liegt direkt neben dem städtischen Schulgrundstück der Grundschule Wenden und wird für mögliche Schulerweiterungen benötigt. Die Grundschule Wenden wird sich zum einen durch steigende Schülerzahlen im Zusammenhang mit der Realisierung des Neubaugebietes „Wenden-West“ vierzügig entwickeln und muss zum anderen aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zur Ganztagsschule ausgebaut werden. Das in unmittelbarer Nachbarschaft liegende Lessinggymnasium weist ebenfalls einen ungedeckten Raumbedarf auf. Die Deckung des Raumbedarfs beider Schulen erfordert neben der Herstellung von Unterrichtsräumen auch den bedarfsgerechten Ausbau der Mensakapazitäten und den Bau weiterer Sportanlageneinheiten für den Schulsport (2-Fach-Sporthalle). Aufgrund der Vorgaben des geltenden Bebauungsplans können die baulichen Erweiterungen für beide Schulen derzeit nur unter Einbeziehung einer Teilfläche der jetzigen Außensportanlage des Lessinggymnasiums realisiert werden. Dadurch ist die Neuanlage und zugleich erhebliche Reduzierung dieser Außensportfläche erforderlich, was verdeutlicht, wie knapp bemessen die Schulgrundstücke sind. Um auf die vorgenannten künftigen schulischen Bedarfe reagieren zu können, ist der Ankauf des Grundstücks erforderlich.
Daher empfiehlt die Verwaltung, das beräumte Grundstück anzukaufen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
2,5 MB
|
