Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26280
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einstellungsjahr 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Feuerwehr-, Ordnungs- und Digitalisierungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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04.09.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Bereitstellung von bis zu 42 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2026 für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 10 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe oder zum Angestelltenlehrgang II - wird genehmigt. Um sicherstellen zu können, dass möglichst alle Stellen besetzt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern ein Einstellungsangebot für eine Einstellung als Nachwuchskraft für diese Laufbahn zu erteilen.
- Die Bereitstellung von bis zu 25 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2026 wird genehmigt. Sofern in der Laufbahngruppe 2 oder im Ausbildungsberuf Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement nicht alle Plätze besetzt werden können, kann die Zahl der Ausbildungsplätze für die Laufbahngruppe 1 entsprechend erhöht werden.
- Die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.
- Die Einstellung von bis zu zehn Auszubildenden für den Beruf Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement und einer/eines Auszubildenden für den Beruf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste wird zum 1. August 2026 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie die Ausbildung erfolgreich abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Die Bereitstellung von bis zu 10 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium in unterschiedlichen dualen Studiengängen wird zum 1. August 2026 genehmigt. Die unbefristete Übernahme wird zugesichert, sofern das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Die Einstellung von bis zu 9 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. August 2026 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
- Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.
Sachverhalt
Die Stadt Braunschweig bildet seit Jahren sowohl Auszubildende in den Verwaltungsberufen als auch nach dem Berufsbildungsgesetz aus. Darüber hinaus werden verschiedene duale Studiengänge angeboten.
Angesichts des Fachkräftemangels und demografischen Wandels spielt die Ausbildung für die Zukunftsfähigkeit der Stadt eine immer größer werdende Rolle. Die stadtinterne Ausbildung dient dabei nicht nur der Qualitätssicherung der zukünftigen Mitarbeitenden, sondern stellt eine wichtige Säule bei der Besetzung freiwerdender Stellen dar. Umso wichtiger ist es, die Auszubildenden und dual Studierenden langfristig an die Stadt zu binden. Dies kann nur gelingen, wenn die Quantität nicht zu Lasten der Qualität der Ausbildung geht. Es ist jedoch festzustellen, dass der Betreuungsaufwand, also ein wesentlicher Bindungsfaktor, in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Zudem hat sich der Marketingaufwand zur Akquise stetig gesteigert.
Mit der Einrichtung des Ausbildungszentrums im Waisenhausdamm im Jahr 2025 zeigen sich bereits erste Erfolge. Nach den im Ausbildungszentrum durchgeführten Auswahlverfahren zeigten sich mehr Bewerberinnen und Bewerber des Verwaltungsdienstes von dem neuen im Aufbau befindlichen zentralen und Ausbildungs- und Schulungskonzept im Ausbildungszentrum überzeugt, als ursprünglich Ausbildungs- und Studienplätze vorgesehen waren. In der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste waren für das duale Studium grundsätzlich 30 Stellen vorgesehen. Tatsächlich konnten 38 Stadtinspektor-Anwärterinnen und -Anwärter eingestellt werden. Zusammen mit den Beamtinnen und Beamten, die sich für den Aufstieg qualifizieren konnten, haben damit insgesamt 42 Nachwuchskräfte ihre Ausbildung in dieser Laufbahn begonnen. Auch in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung allgemeine Dienste konnten alle Stellen besetzt und darüber hinaus drei weitere Nachwuchskräfte eingestellt werden. Die zusätzlichen Einstellungen im Jahr 2025 konnten auch dank neu geschaffener zentraler Arbeitsplätze für Auszubildende im Ausbildungszentrum realisiert werden. Die zusätzlichen Kapazitäten im Ausbildungszentrum stehen auch im Einstellungsjahr 2026 zur Verfügung, so dass die Steigerung der Einstellungszahlen weiter verstetigt werden kann.
Für 2026 kann vorbehaltlich der noch ausstehenden Akkreditierung an der Ostfalia erfreulicherweise erstmals der duale Studiengang Soziale Arbeit mit bis zu sechs Studienplätzen für die Stadt Braunschweig angeboten werden.
- Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2026 bis zu 42 Ausbildungsplätze für Nachwuchskräfte dieser Laufbahn bereitzustellen. Dies bedeutet eine Erhöhung um zunächst zwei Stellen im Vergleich zu den für die Vorjahre vorgesehenen Ausbildungsplätzen. Die aktuelle personalwirtschaftliche Situation lässt auch für die kommenden Jahre erhöhte altersbedingte Abgänge erwarten. Hinzu kommen unvorhersehbare Personalwechsel zu anderen Behörden, da viele öffentliche Verwaltungen in der Braunschweiger Region massiv Personal suchen.
Bis zu 10 Plätze werden davon für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 bzw. von Beschäftigten für den Angestelltenlehrgang II vorgeschlagen.
Um sicherzustellen, dass nach Möglichkeit alle Ausbildungsplätze besetzt werden können, wird aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre vorgeschlagen, dass alle nach dem Auswahlverfahren geeignete Bewerberinnen und Bewerber ein Einstellungsangebot erhalten. Eine Ermächtigung, mehr Einstellungsangebote zu erteilen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, bestand bereits für die letzten Einstellungsjahrgänge.
Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind trotz der erfreulichen Entwicklung im Einstellungsjahr 2025 auch für das duale Studium im Verwaltungsdienst deutlich spürbar. Einer steigenden Zahl an freien Stellen in den Kommunen und in der Landesverwaltung stehen insgesamt rückläufige Bewerbungszahlen gegenüber.
Umso wichtiger ist es für die Deckung des Personalbedarfs in dieser Laufbahn den Weg weiterzugehen, geeigneten Dienstkräften der Laufbahngruppe 1 im Wege des Aufstiegs eine weitergehende berufliche Qualifikation zu ermöglichen. Es wird vorgeschlagen, für 2026 erneut 10 Lehrgangsplätze anzubieten.
2. Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung
Allgemeine Dienste
Für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird vorgeschlagen, zur Deckung des Personalbedarfs zum 1. August 2026 25 Nachwuchskräfte einzustellen. Dies bedeutet eine Steigerung um fünf Ausbildungsplätze im Vergleich zu den vorgesehenen Einstellungen in den Vorjahren. Sollten die bereitgestellten Ausbildungsstellen für die Laufbahngruppe 2 oder im Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement nicht voll ausgeschöpft werden können, wird angestrebt, in dieser Laufbahn zusätzliche Nachwuchskräfte einzustellen.
Dies trägt auch den Bestrebungen Rechnung, verstärkt Dienstkräften aus dieser Laufbahn den Aufstieg zu ermöglichen, deren bisherige Stellen in der Laufbahngruppe 1 entsprechend neu zu besetzen sein werden.
3. Übernahme der Nachwuchskräfte in den Beamtenlaufbahnen
Wie bisher sollte auch den jetzt einzustellenden Nachwuchskräften in den Beamtenlaufbahnen zu einem frühen Zeitpunkt eine berufliche Perspektive geboten werden.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Ausbildungsniveau nicht absinkt und nach Abschluss der Ausbildung möglichst qualifizierte Dienstkräfte übernommen werden können. Zudem besteht darin eine Möglichkeit, diese Nachwuchskräfte schon zu Beginn der Ausbildung stärker an die Stadt Braunschweig zu binden, um so möglichen Abwanderungstendenzen entgegen zu wirken.
Es sollte daher wie in den Vorjahren bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen werden, die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte bei Bestehen der Laufbahnprüfung nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis zu übernehmen, sofern die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
4. Einstellung von Auszubildenden für den Beruf Kauffrau/ Kaufmann
für Büromanagement und einer/eines Auszubildenden für den Beruf Fachangestellte/r für Medien und Informationsdienste
Für die Ausbildung der Kaufleute für Büromanagement sind zehn Ausbildungsplätze vorgesehen. Auch in diesem Berufsbild ist weiterhin mit einem hohen Bedarf zu rechnen.
Abgesehen von altersbedingten Ausscheiden nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich die Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung durch einen Wechsel auf Dienstposten des allgemeinen Verwaltungsdienstes in Anspruch mit der Folge, dass Nachfolge für den Einsatz in den Vorzimmern und Sekretariaten sicherzustellen ist.
Auch wenn unter Berücksichtigung der Bedarfslage eine vollständige Besetzung dieser Ausbildungsplätze angestrebt wird, gestaltet es sich schwierig, für diesen Ausbildungsberuf alle Ausbildungsplätze zu besetzen. Die Verfahrensweise, unbesetzte Plätze stattdessen in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste nachzubesetzen, hat sich in diesem Zusammenhang bewährt.
Für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Bibliothek wird die Einstellung einer/eines Auszubildenden vorgeschlagen. Diese Einstellung soll eine sich zum Ausbildungsende abzeichnende Vakanz abdecken. Auch in diesem Berufsfeld besteht ein Fachkräftemangel, sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die freiwerdende Stelle extern besetzt werden kann.
Es wird vorgeschlagen, auch für diese Berufe vor Ausbildungsbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
5. Bereitstellung von Studienplätzen für das duale Studium in verschiedenen Studiengängen
Um dem Nachwuchskräftemangel in den akademisch-technischen Berufen entgegenzuwirken, will die Stadt Braunschweig auch im Einstellungsjahr 2026 Studienplätze für ein duales Studium in verschiedenen Berufen anbieten. Angeboten können für 2026 nach derzeitigem Stand vier Studienplätze (Verwaltungsinformatik, Geoinformatik, Bauingenieurwesen und Bauingenieurwesen Fachrichtung Brückenbau).
Wie oben beschrieben, ergibt sich für die Stadt Braunschweig ab 2026 voraussichtlich die Möglichkeit, bis zu sechs duale Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit anzubieten.
Das Studium Soziale Arbeit wird an den staatlichen Hochschulen der Region derzeit nicht als dualer Studiengang angeboten. Eine erste tiefergehende Kontaktaufnahme mit der Stadt Braunschweig als Arbeitgeberin stellt für dieses Berufsfeld daher das nach dem Bachelor-Abschluss vorgeschriebene einjährige Anerkennungspraktikum dar. Die Stadt Braunschweig stellt jährlich 55 Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten ein und versucht, dieses Potenzial zur Deckung des Personalbedarfs an Stammkräften bestmöglich auszuschöpfen, und wird auch weiterhin diesen Weg gehen.
Leider reicht dies allein nicht aus, um den Personalbedarf vollständig decken zu können. Da diese Problematik auch bei den anderen Arbeitgebern mit sozialpädagogischem Personal besteht, ist die Stadt zusammen mit den umliegenden Kommunen und den weiteren Arbeitgebern dieses Berufsfeldes auf die Ostfalia im Hinblick auf die Einrichtung eines dualen Studiengangs zugegangen. In den gemeinsamen Gesprächen konnte jetzt vereinbart werden, dass ab dem Wintersemester 2026/2027 der duale Studiengang soziale Arbeit eingerichtet wird. Die geplanten Kapazitäten der Hochschule lassen für die Stadt Braunschweig für den ersten Einstellungsjahrgang ein Kontingent von sechs Studienplätzen zu. Dieses zusätzliche Angebot soll die Attraktivität der Stadt Braunschweig als Arbeitgeberin steigern und die Studierenden bereits frühzeitig an die Stadt binden.
Insgesamt wird damit die Bereitstellung von bis zu zehn dualen Studienplätzen vorgeschlagen.
Die Personalgewinnung ist insbesondere in den akademischen Berufen problematisch, der Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern indes hoch. Diesem Umstand soll durch die Ausbildung von Nachwuchskräften entgegengewirkt werden. Um die Attraktivität dieser Ausbildungsplätze zu erhöhen, wird vorgeschlagen, den Nachwuchskräften bereits vor Studienbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern das Studium abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
6. Ausbildung in Kombination mit einem Vorbereitungsdienst bei der Feuerwehr
Um Auszubildenden in den Bereichen Handwerk und Technik eine zusätzliche berufliche Perspektive zu eröffnen und dem Nachwuchsmangel bei der Berufsfeuerwehr zu begegnen, sind bereits in verschiedenen technischen Berufen nach Möglichkeit die Ausbildungsplätze in Kombination mit einer Beamtenausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst besetzt worden.
Es ist geplant, im Einstellungsjahr 2026 Ausbildungsplätze in den folgenden Berufen zu besetzen:
Lfd. Nr. | Ausbildungsberuf | Ausbildungsdauer in | Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze |
1 | Energieelektroniker/in | 3 ½ | 2 |
2 | IT-Systemelektroniker/in | 3 | 1 |
3 | Mechatroniker/in | 3 ½ | 1 |
4 | Notfallsanitäter/in | 3 | 3 |
5 | Tischler/in | 3 | 2 |
Gesamt |
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9 | |
Für diese bis zu neun einzustellenden Nachwuchskräfte erfolgt für den Zeitraum zwischen dem Ende der Erstausbildung und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes die Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis unter der Voraussetzung, dass die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wird und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
7. Bereitstellung weiterer Ausbildungsplätze
Die Verwaltung bittet auch für das Einstellungsjahr 2026 um die Erteilung einer Ermächtigung, die zahlenmäßig zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze flexibel besetzen zu dürfen, sofern sich für den jeweiligen Beruf im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende der Ausbildungszeit ein entsprechender Personalbedarf ergibt. Die Verwaltung wird im Rahmen der Beschlussvorlage für den darauffolgenden Einstellungstermin über die tatsächliche Ausgestaltung der Ausbildungsplätze berichten.
Im Jahr 2025 sind auf der Grundlage dieser Ermächtigung eingestellt worden:
- 1 Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter/in (zum 1. November 2025)
- 2 zusätzliche Stadtinspektor-Anwärter/innen
- 3 zusätzliche Stadtsekretär-Anwärter/innen
8. Finanzielle Auswirkungen
Stadtinspektor-Anwärterinnen bzw. Stadtinspektor-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beläuft sich auf ca. 101.000,00 € (Bezüge, Lehrgangskosten, Umlage, Trennungsgeld, Reisebeihilfe, Beihilfe etc.). Ausgehend von 32 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 3.232.000 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Aufsteigerinnen/Aufsteiger
Bezüge, Beihilfen etc. sind ohnehin für die Aufstiegsbeamtinnen/-beamten zu zahlen. Neben den ihrer Rechtsstellung entsprechenden Bezügen fallen aus Anlass des Aufstiegs und des hierbei zu absolvierenden Lehrgangsbesuches pro Aufsteigerin/Aufsteiger Entgelte i. H. v. voraussichtlich 4.000 € an. Bei max. 10 Kräften bedeutet dies einen Aufwand von ca. 40.000 €, der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
Stadtsekretär-Anwärterinnen/-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beträgt ca. 62.000 € (Bezüge, Lehrgangsentgelte, Beihilfe etc.). Ausgehend von max. 25 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 1.550.000 €, der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
Duale Studiengänge
Für die dualen Studiengänge beträgt der Aufwand bei 12 Studierenden rund 990.000 €, der sich auf 5 Haushaltsjahre verteilt.
Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Pro Auszubildende/n für die Berufe nach dem BBiG entsteht während der Dauer der Ausbildung ein Aufwand von ca. 69.000 € bei einer 3jährigen und von ca. 79.000 € bei einer 3 ½ jährigen Ausbildung (Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Versicherungsbeiträge für die VBL, Ausbildungskosten für Lehrgänge etc.). Bei 20 Auszubildenden bedeutet dies einen Aufwand von ca. 1.410.000 €, der sich auf 5 Haushaltsjahre verteilt.
Finanzieller Gesamtaufwand
Dementsprechend ergibt sich für die Bereitstellung der o. a. Ausbildungsplätze ein Gesamtaufwand i. H. v. ca. 7.222.000 €, der sich wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre verteilen würde:
-2026: | ca. | 1.073.000 € |
| -2027: | ca. | 2.578.000 € |
| -2028: | ca. | 2.249.000 € |
-2029: | ca. | 1.172.000 € |
| -2030: | ca. | 150.000 € |
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Es ist vorgesehen, die für den Bedarfsfall vorgeschlagene flexible Besetzung von Ausbildungsplätzen durch einen Minderbedarf auszugleichen, der sich ggf. durch nicht zu besetzende Ausbildungsplätze sowie durch unvorhersehbare vorzeitige Beendigungen von Ausbildungen (z. B. durch Abbruch, endgültiges Nichtbestehen) ergibt. Sollte eine Deckung hierdurch nicht möglich sein, ist von einem Mehrbedarf von rund 300.000 € auszugehen, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Für die befristete Übernahme der 9 Auszubildenden, die in Kombination mit einer anschließenden Ausbildung für den Feuerwehrdienst eingestellt werden, fallen nach der Erstausbildung bis zum Beginn des Vorbereitungsdiensts bei der Feuerwehr Personalkosten in Höhe von rund 259.000 € an.
Die jeweils notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung berücksichtigt.
