Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26272-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion, Gruppe Bündnis 90/Grüne & BIBS vom 8. August 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Gemäß § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestehen gesetzliche Parkverbote u. a. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, über Schachtdeckel und anderen Verschlüssen sowie vor Bordsteinabsenkungen.

 

Unter Beachtung dieser gesetzlichen Parkverbote hätte lediglich ein Kraftfahrzeug regelkonform parken können.

 

Bei einem Ortstermin am 14. Juli 2025 konnte festgestellt werden, dass zum einen Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt wurden. Zum anderen wurde festgestellt, dass selbst außerhalb der gesetzlichen Parkverbote abgestellte Fahrzeuge zu gefährlichen Situationen führen, da es zwischen einbiegendem und ausfahrendem Verkehr in bzw. aus dem Johannesweg zu Konflikten kam, da der Kurvenradius nicht voll ausgeschöpft werden kann.

 

Daher wurde aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dauerhaft ein absolutes Haltverbot angeordnet.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise