Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-26376

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch das Aufkommen von Uber hat sich das Mobilitätsangebot in Braunschweig breiter aufgestellt – ein Zugewinn für die Menschen in unserer Stadt und daher grundsätzlich positiv zu sehen. Ein kostengünstiges und flexibles Angebot ergänzt die bestehenden Strukturen und kann für eine verbesserte Situation sorgen. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass sich Uber im direkten Konkurrenzkampf mit dem Taxigewerbe befindet, welches jedoch stärkeren Regularien unterworfen ist.

Das Braunschweiger Taxigewerbe hat den Oberbürgermeister, seine Verwaltung und alle Ratsmitglieder in einem Offenen Brief auf diese Unterschiede hingewiesen und – verständlicherweise – um eine Verbesserung der Situation gebeten. In unterschiedlichen politischen Gremien des Rates und auf unterschiedlichen politischen Ebenen wird regelmäßig über aktuellen Herausforderungen des Taxigewerbes, seine Stellung als Teil des ÖPNV und seine Zukunft diskutiert. Mit dieser Anfrage soll ein Grundstein für eine weitere intensive Behandlung mit diesem wichtigen Thema gelegt und gleichzeitig ermöglicht werden, für faire Rahmenbedingungen zu sorgen.

Als Beispiele für unterschiedliche Rahmenbedingungen sind exemplarisch zu nennen:

Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht im Taxigewerbe, Uber unterliegt als Mietwagenunternehmen diesen Verpflichtungen nicht. Das bedeutet, dass durch Taxigewerbe beispielsweise auch zu wenig nachgefragten Zeiten ein entsprechendes Angebot bereitgehalten werden muss. Darüber hinaus müssen auch unwirtschaftliche Strecken bedient werden und nicht zuletzt setzt die Politik die Fahrpreise fest (zuletzt durch Ratsbeschluss am 17. September des vergangenen Jahres mit der DS.-Nr. 24-24036).

Für Mietwagenunternehmen, die nach dem Personenbeförderungsgesetz tätig sind, gilt eigentlich die sogenannte Rückkehrpflicht. Das bedeutet, dass nach jeder abgeschlossenen Fahrt das Fahrzeug unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren muss. Es sei denn, es liegt bereits ein neuer Fahrtauftrag vor. Diese Regelung soll insbesondere den Gelegenheitscharakter solcher Fahrten sicherstellen und den Wettbewerb mit dem Taxigewerbe regulieren, hier also für eine vergleichbaren Ausgangslage sorgen. Es drängt sich jedoch die Vermutung auf, dass diese Rückkehrpflicht nicht eingehalten beziehungsweise umgangen wird.

Für einen fairen Wettbewerb ist es jedoch wichtig, dass Taxigewerbe und Uber die gleichen Rahmenbedingungen haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele über Uber vermittelte Fahrzeuge sind derzeit im Stadtgebiet Braunschweig aktiv (aufgeteilt nach ortsansässigen und auswärtigen Unternehmen)?

2. Wie erfolgt die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Mietwagenverkehre gemäß Personenbeförderungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Rückkehrpflicht und der Genehmigungslage der Fahrzeuge und Fahrer?

3. Welche Auswirkungen hat die Tätigkeit von Uber auf den örtlichen Taxiverkehr, besonders in Hinblick auf Beschwerden über Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsverstöße?   

Loading...

Erläuterungen und Hinweise