Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-26375

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Seit Anfang 2025 drängen auch in Braunschweig Uber-Fahrzeuge auf den hiesigen Markt zur Personenbeförderung. Uber greift als Fahrtenvermittlungsservice hierbei auf lizenzierte Taxi- und Mietwagenunternehmen zurück, die Wagen und Personal für die Fahrten stellen, wie der Uber-Website zu entnehmen ist (https://www.uber.com/de/newsroom/fakten-uber-deutschland-sachlage/ ). Dies ist insoweit von Bedeutung, als dass für Mietwagenservices besondere Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gelten – und somit auch für jene Mietwagenservices, auf die Uber zurückgreift.

Hervorzuheben sind nach § 49 Abs. 4 PBefG insbesondere Regelungen wie die sogenannte Rückkehrpflicht an den Betriebssitz nach Abschluss eines Auftrages, besondere und umfängliche Dokumentationspflichten, sowie Regelungen zum Abhol- oder Ausstiegsort und mehr.

Beispielhafte Untersuchungen in anderen Städten haben gezeigt, dass ein Teil dieser Verpflichtungen von den Uber-Dienstleistenden oft nicht korrekt eingehalten werden. Dadurch erzielen diese unter Umständen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, zulasten des Taxigewerbes.

In diesem Zusammenhang bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie schätzt die Verwaltung die Wettbewerbssituation zwischen den Mietwagenservices wie Uber und dem Taxigewerbe in Braunschweig ein?

2. Wer ist für die Überwachung der besonderen Regelungen für Mietwagenservices zuständig?

3. Was kann die Stadt tun, um die kontinuierliche Einhaltung der besonderen Regelungen für Mietwagenservices zu gewährleisten?   

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