Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26342
Grunddaten
- Betreff:
-
Verstetigung der Schulstraße an der Grundschule Altmühlstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Dr. Dittmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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28.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat am 7. November 2023 dem interfraktionellen Antrag zugestimmt, Schulstraßen als Projekt an ein bis zwei Schulen einzuführen (DS 23-22162). Die konkrete Einrichtung der Schulstraße sollte dem jeweiligen Stadtbezirksrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die Schulstraße entstand als Instrument, um die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern im direkten Schulumfeld zu erhöhen. Eine Schulstraße ist kein Begriff, der sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergibt. Als Schulstraße wird vielmehr die temporäre Sperrung von Straßen aus dem direkten Schulumfeld für den motorisierten Individualverkehr zu den Bring- und Abholzeiten bezeichnet. Ziel ist es, die Anzahl der Autos aus dem näheren Umfeld der Schule und damit auch die Zahl der so genannten „Elterntaxis“ zu reduzieren. Dadurch soll der Schulweg sicherer und letztendlich die Anzahl der zu Fuß gehenden Schülerinnen und Schüler erhöht werden.
Nach einer Ausschreibung im Januar 2024 und einer weiteren Ausschreibung im Mai 2024 stand die Grundschule (GS) Altmühlstraße als einzige Bewerberin für das Projekt fest. Es folgten Absprachen und Planungen zwischen der Schule und der Verwaltung sowie dem Runden Tisch Sichere Schulwege Braunschweig.
Am 11. Februar 2025 fand in der GS Altmühlstraße eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit der Schulgemeinschaft, Nachbarschaft und Vertreterinnen, Vertreter der Politik sowie der Verwaltung statt. Hier wurden die Anwesenden aufgefordert, aktiv ihre Meinungen und Gedanken zur Schulstraße sowie zu den flankierenden Hol- und Bringzonen mitzuteilen. Die Ergebnisse der Veranstaltung fanden in der Umsetzung des Projekts Berücksichtigung.
Hol- und Bringzonen werden realisiert durch temporäre Parkverbote, lediglich das Halten ist zu diesen Zeiten erlaubt. Auch die Hol- und Bringzonen sind nicht Bestandteil der StVO, weshalb es kein entsprechendes offizielles Schild zur Veranschaulichung des Zwecks gibt. In Braunschweig nutzt die Verwaltung bereits an anderen Schulen das Schild des ADAC, das auch hier Verwendung fand.
In seiner Sitzung am 5. März 2025 hat der Stadtbezirksrat 221 Weststadt der Umsetzung des Projekts zugestimmt, das nach den Osterferien 2025 gestartet ist und vor den Sommerferien 2025 beendet wurde (DS 25-25300). Die anschließende Auswertung bzw. Evaluierung des Projektes sollte der Stadtbezirksrat zur Kenntnis erhalten, um über den weiteren Fortgang entscheiden zu können. Dem kommt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage nach.
Projektphase
Im Rahmen dieses befristeten Verkehrsversuchs wurde die Altmühlstraße, bei der es sich um eine Sackgasse handelt, gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO für den Kraftfahrzeugverkehr temporär gesperrt. Hierfür wurde eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 260 – Verbot für Kraftfahrzeuge aufgestellt und durch ein Zusatzschild über die Gültigkeitsdauer der Sperrung (Mo bis Fr 7:40 bis 8:10 Uhr) informiert.
In diesem Zeitfenster war es dem motorisierten Verkehr nicht erlaubt, einzufahren. Die Ausfahrt war jederzeit möglich. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer durften jederzeit passieren. Pflegedienste konnten eine Ausnahmegenehmigung nach der StVO beantragen und auch zur fraglichen Zeit in die Altmühlstraße einfahren.
In den ersten 14 Tagen nach Einrichtung der Schulstraße haben Mitarbeitende des Polizeikommissariats Braunschweig-Süd (PK BS-Süd) fast täglich im Einmündungsbereich Altmühlstraße/Isarstraße gestanden, Aufklärung betrieben und pro Tag zwischen 20 und 30 verkehrserzieherische Gespräche geführt (Zahl von Tag zu Tag abnehmend). Nach Ablauf der “Schonfrist“ wurden die entsprechenden Verstöße geahndet. Die Zahl der Kontrollen hatte sich auf zwei bis drei pro Woche eingependelt, wobei jedes Mal ein bis drei Verstöße festgestellt und geahndet wurden.
Parallel dazu entstanden die beiden Hol- und Bringzonen an der Lichtenberger Straße bzw. der Donaustraße, deren Platzierung während der Informationsveranstaltung am 11. Februar 2025 von Elternseite vorgeschlagen wurden und deutlichen Zuspruch bekommen hatten (DS 25-25300).
Evaluierung
Am 19. Juni 2026 fand der Evaluations-Workshop des Projekts Schulstraße an der GS Altmühlstraße statt. Teilgenommen haben Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte sowie Vertreterinnen und Vertreter des Runden Tisches Sichere Schulwege Braunschweig. Anwohnende waren eingeladen, sagten die Teilnahme jedoch ab oder reagierten nicht auf die Einladung. Um deren Beteiligung dennoch zu ermöglichen, konnten Anwohnende ihre Erfahrung in einer digitalen Befragung (Verteilung von Postkarten mit QR-Code) mitteilen.
Der Stadtschülerrat, der Stadtelternrat sowie das PK BS-Süd wurden darüber hinaus im Nachgang zu dem Workshop um eine Stellungnahme gebeten. Der Stadtelternrat und das PK BS-Süd sind dieser Bitte nachgekommen.
Insgesamt zeigen die Rückmeldungen, dass die Einrichtung der „Schulstraße Altmühlstraße“ von der überwiegenden Mehrheit positiv bewertet wird.
Im Evaluations-Workshop wurde deutlich, dass die Wirkung auf Schülerinnen und Schüler insgesamt sehr positiv ausfällt. Folgende Aspekte werden vor allem von den Eltern hervorgehoben: Verbesserte Schulwegsicherheit, Förderung der Gesundheit und Bewegung, Stärkung des sozialen Miteinanders, Beitrag zur Verkehrserziehung und Mobilitätskompetenz, geringere Unfallgefahr, Förderung der Selbstständigkeit der Kinder. Dies alles trägt dazu bei, dass die Eltern ein „gutes Gefühl“ haben und ihre Kinder “sicherer“ wissen. Sie sehen, dass diese Maßnahme allein den Schutz der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg nicht garantieren kann, betrachten sie aber als einen wichtigen Baustein. Auf der anderen Seite wurde erkennbar, dass der Erfolg einer Schulstraße viel vom Engagement und unterstützenden Aktivitäten der Schulgemeinschaft abhängt.
Die Schülerinnen und Schüler selbst bestätigen, dass Bewegung guttut und der Schulweg nicht als negativ empfunden wird. Sie fühlen sich sicherer und haben weniger Angst vor den Autos. Die Lehrkräfte beobachten zudem, dass die Kinder entspannter in der Schule ankommen.
Die online-Befragung der Anwohnenden zeigte, dass es neben einigen kritischen Anmerkungen hauptsächlich Zustimmung gibt. Positiv wird insbesondere Folgendes bewertet:
- ruhigere und stressfreie Atmosphäre sowie insgesamt weniger Lärmbelästigung
- kein Parken mehr in zweiter Reihe
- freie Ausfahrt für Anwohnende
- weniger Belästigungen und Beleidigungen durch Eltern
- Wunsch bzw. Forderung nach Ausweitung des Einfahrverbots auf den Mittag bzw. Nachmittag
- mehr Schulwegsicherheit
Negativ wird dagegen angemerkt, dass es zu Wartezeiten aufgrund des temporären Einfahrtverbots kommt und damit einhergehend wird die Forderung nach freier Zufahrt für die Anwohnenden geäußert. Kritisch wird auch die kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung gesehen.
In der Stellungnahme des PK Süd-BS wird zum einen auf die Erfahrungen aus der Projektphase verwiesen (s. o) und zum anderen wurde beobachtet, wie viele Kinder und Eltern doch zu Fuß gehen. Aufgefallen ist auch, dass einige Eltern, die nach wie vor nicht auf das Auto verzichten wollen, in der Naabstraße parken und ihre Kinder von dort in die Schule bringen.
Der Stadtelternrat, der auch beim Runden Tisch Sichere Schulwege vertreten ist, hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass mit Einrichtung der Schulstraße die Sicherheit der ankommenden Kinder eindeutig erhöht wird und auch die Anwohnenden beim Verlassen des Hauses von der “leeren“ Straße profitieren. Aus seiner Sicht wäre zudem ein Einfahrverbot für den Abholverkehr am Mittag bzw. Nachmittag überlegenswert. Grundsätzlich wird das Projekt Schulstraße an der GS Altmühlstraße durch den Stadtelternrat als erfolgreich bewertet. Im Hinblick auf die Verstetigung stellt sich jedoch die Frage, inwiefern regelmäßige Kontrollen durch Polizei leistbar sind. Festzuhalten ist, dass der Stadtelternrat sich für den Erhalt der Schulstraße und die Einrichtung weiterer Schulstraßen ausspricht.
Interimsphase bzw. Weiterführung der Schulstraße
Bis zur abschließenden Entscheidung durch den Stadtbezirksrat wurde die Schulstraße an der GS Altmühlstraße ab Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 bereits wieder eingerichtet (DS 25-26248). Dieses Vorgehen wurde vom Stadtbezirksrat wie auch von der GS Altmühlstraße begrüßt. Aus diesem Grund wurden nach den Sommerferien die Kreuze, die während der Ferien die Schilder ungültig gemacht haben, wieder abgenommen und das halbstündige Einfahrverbot wurde wieder gültig. Die parallel mit der Schulstraße eingerichteten Hol- und Bringzonen blieben bestehen.
Das PK BS-Süd hat für die ersten Tage des neuen Schuljahres zugesagt, wieder Kontrollen im Hinblick auf das morgendliche Einfahrverbot vorzunehmen. Eine zusammenfassende Rückmeldung ist für die Sitzung am 28. August 2025 angefragt worden.
