Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26190
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektförderantrag der Werbegemeinschaft Magniviertel e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
29.08.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
|
zur Kenntnis
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Projektförderantrag der Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. zur Unterstützung der kulturellen Anteile und des Kinderfestes im Rahmen des Magnifestes 2025 wird Folgendes mitgeteilt:
Der Antragssteller hat Anfang Juli 2025 die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung des Verwendungsnachweises über die ordnungsgemäße Verwendung der Projektfördermittel i.H.v. 30.000 EUR für das Magnifest 2023 beigebracht. Dieser konnte inzwischen abschließend geprüft werden. Die Prüfung durch den Fachbereich 41 Kultur und Wissenschaft ergab Beanstandungen. Ein Teil dieser Beanstandungen, wie das Fehlen eines ausführlicheren Sachberichtes oder von einzelnen Belegen, konnten vom Zuwendungsempfänger nachgereicht und somit abgestellt werden. Weitere Beanstandungen, die zur Rückförderung der Fördermittel führen würden, lagen nicht vor.
Der Antrag auf Förderung für das Jahr 2024 wurde vom Antragssteller mit E-Mail vom 8. Mai 2025 zurückgezogen, sodass keine weiteren Verwendungsnachweise zu erbringen sind.
Aus förderrechtlicher Sicht ist die positive Verbescheidung des Projektförderantrages für die kulturellen Anteile des Magnifestes 2025 in Höhe des beantragten Fehlbetrages von 30.000 EUR mit Vorliegen des Beschlusses des Rates der Stadt vom 1. Juni 2025 (DS Nr. 25-25908-01) nunmehr möglich. Die abschließende Bearbeitung des Förderverfahrens erfolgt gemäß den üblichen verwaltungsinternen Abläufen.
