Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-25602-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aus personellen und organisatorischen Gründen kann die Verwaltung den Antrag nicht umsetzen.

 

Bei den durchzuführenden Pflegearbeiten handelt es sich um witterungsabhängige Arbeiten, die häufig nicht exakt im Voraus zu planen sind und daher häufig mitunter auch kurzfristig dem Wetter und dem witterungsbedingten Wachstum angepasst werden müssen. Weiterhin beeinflussen Personalverfügbarkeit (Krankheit, Urlaubszeiten) oder auch der Ausfall von Maschinen die Arbeitsplanung bzw. deren Beginn auf den einzelnen Ortsteilfriedhöfen, sodass eine Festsetzung von Pflegeeinsätzen nicht im Voraus angekündigt werden kann. Die Pflegearbeiten (z.B. Rückschnitt und Mäharbeiten) werden zwischen der zweiten Kalenderwoche bis in den Winter durchgeführt.

 

Bei vier der 16 Ortsteilfriedhöfe der Stadt Braunschweig werden die Mäharbeiten an Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbaus vergeben. Die ausgeschriebenen 12 Mähgänge je Vegetationsperiode werden von den Firmen nach eigenem Ermessen und nach Erfordernis ausgeführt. Mähintervalle im Frühjahr sind in der Regel enger als im Hochsommer und im Spätsommer/Herbst, in den heißen Sommermonaten. Auch hier handelt es sich, ebenso wie bei den Arbeiten, die von städtischem Personal ausgeführt werden, um witterungsabngige Arbeiten. Festgelegte Pflegetermine können deshalb auch in diesem Fall aus den zuvor genannten Gründen nicht genannt werden.

 

Die Informationstafeln der Ortsteilfriedhöfe werden zurzeit neu strukturiert, um den Besuchenden der Friedhöfe Informationen und Kontaktdaten mitzuteilen und damit mögliche Verbesserungsvorschläge besser und schneller verarbeiten zu können.

 

 

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