Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26302-01
Grunddaten
- Betreff:
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Wildes Plakatieren im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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28.08.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion, BIBS-Fraktion und Tobias Zimmer (FDP) im Stadtbezirksrat 112 vom 13. August 2025 (25-26302) wird wie folgt Stellung genommen.
In einer Stadt mit einer lebendigen kulturellen Landschaft besteht das Bedürfnis, für Events und Veranstaltungen Werbung zu machen. Ohne diese Werbung würden manche Veranstaltung kein oder kein ausreichendes Publikum finden. Ziel muss es sein, einerseits diesem Werbebedürfnis gerecht zu werden, andererseits jedoch dem Übermaß und der Verwahrlosung des öffentlichen Raumes entgegenzuwirken.
Zur unterschiedlichen Praxis bei Plakaten im öffentlichen Raum sowie bei Plakaten auf privaten Flächen wird auf die Stellungnahme (25-25019-01) verwiesen.
Zu Frage 1:
Eine regelmäßige Bestreifung aller Hauptstraßen ist im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben des Zentralen Ordnungsdienstes und die begrenzten personellen Ressourcen nicht möglich.
Zu Frage 2:
Eine allgemeine Zunahme des Phänomens ist nicht festzustellen. Das Problem des wilden Plakatierens tritt nach Beobachtung der Verwaltung vielmehr saisonal und räumlich begrenzt auf. Es gibt immer wieder Örtlichkeiten, die von Plakaten übersät sind oder an denen Plakate nicht wieder entfernt werden, worunter das Stadtbild leidet.
Zu Frage 3:
Einzelne Plakate werden von Mitarbeitenden des Zentralen Ordnungsdienstes ohne Weiteres entfernt. Meist geht dies auf Beschwerden zurück. Der Aufwand, den Verursacher zu ermitteln und zu verpflichten, wäre in solchen Fällen zu groß. Die abgenommenen Plakate werden kurze Zeit auf dem Gelände des Ordnungsamtes gelagert und dann entsorgt.
Wird im Stadtgebiet eine Vielzahl unrechtmäßig platzierter Plakate eines Verantwortlichen festgestellt, kann dem Verursacher - verbunden mit einer Frist zu Beseitigung - eine Ersatzvornahme angedroht werden. Wird der Verursacher nicht tätig und nimmt die Verwaltung die Ersatzvornahme vor, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Verursacher zu tragen. Außerdem werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
