Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26050-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage von Frau Antje Keller im Stadtbezirksrat 112 „Nutzung der Brachfläche im Baugebiet „Vor den Hörsten“ (Vorhaltefläche für eine Kita/Krippe)“ vom 19.06.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Nach Einschätzung der Verwaltung erfordert die aktuelle Angebots- und Auslastungssituation der Betreuungseinrichtungen im Norden Braunschweigs keinen Bau einer neuen Kindertagesstätte auf dem betreffenden Grundstück (Siehe dazu auch 24-22781 und 24-22781-01). Die hierfür notariell gesicherte Ankaufsoption der Stadt ist im Mai 2025 ausgelaufen.

 

Weder seitens des Vorhabenträgers noch der Verwaltung gibt es für die betreffende Grundstücksfläche derzeit konkrete Planungen.

 

Zu Frage 2:

Als Art der baulichen Nutzung ist für das betreffende Grundstück Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ festgesetzt. Die Erteilung einer Befreiung für eine in den städtebaulichen Auswirkungen vergleichbare Gemeinbedarfseinrichtung (z. B. seniorenrelevante Infrastruktur) oder ein Vorhaben zugunsten des Wohnungsbaus wäre anhand einer konkreten Planung zu prüfen, ist jedoch grundsätzlich vorstellbar.

 

Zu Frage 3:

Auf Anfrage hat die Erschließungsträgerin angekündigt, mit Löschung der Auflassungsvormerkung an Kaufinteressierte herantreten zu wollen und bei Bedarf eine Bauvoranfrage zu stellen. Ziel ist es, dass es zu einer geordneten Nutzung der Fläche kommt.
 

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