Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Änderung der Richtlinie „Förderfonds Innenstadt“ wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Ausgangslage
 

Am 11.06.2024 beschloss der Rat der Stadt Braunschweig die Richtlinie „rderfonds Innenstadt“ (24-23736). Die Grundlage für dieses Angebot stellt das Strategische Rahmenkonzept Innenstadt (Innenstadtstrategie) dar, welches die Verwaltung den Gremien ebenfalls zum Beschluss vorgelegt hatte [DS 22-18303-01 und 22-19070]. Es greift Projekte aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) sowie die bisher, unter anderem im Rahmen des Innenstadtdialogs, entwickelten Maßnahmen auf und führt sie strategisch zusammen. Es formuliert nach entsprechender Bürgerbeteiligung und Abstimmung mit den Innenstadtakteuren klare ökologische, ökonomische und soziale Ziele, in denen die Stadt Braunschweig ihre Innenstadt stärken will.

 

Als Herz der Stadt ist die Innenstadt das Aushängeschild der Stadt und identitätsstiftender Ort für Besucherinnen und Besucher, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer. Mit ihren Kernfunktionen in Kultur, Freizeit und Gastronomie, Handels- und Dienstleistungsbereich sowie als Ärzte- und Verwaltungszentrum repräsentiert sie das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Potential der Stadt.

 

Vor allem der Online-Handel und die Corona-Pandemie haben gezeigt, dass sich Innenstädte einem Wandel unterziehen und Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Diversität der Angebote zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Mit einer Förderung aus dem Förderfonds Innenstadt trägt die Stadt Braunschweig dazu bei, das Zentrum unserer Stadt als multifunktionalen und erlebnisorientierten Ort zu stärken, der verschiedene Nutzungsebenen miteinander verknüpft: sozialer und kultureller Austausch, Handel, Kommunikation, gesellschaftliche Partizipation, öffentliche Diskurse, Verkehr und Freizeit.

 

Die Resonanz auf den Förderfonds ist bislang sehr positiv. Von sieben gestellten Anträgen wurden sechs bewilligt. Darüber hinaus wurden weitere Ideen in persönlichen Gesprächen und bei dem Veranstaltungsformat Ideenwerkstatt Innenstadt öffentlich vorgestellt. Aktuell befinden sich weitere Anträge in Vorbereitung.

 

Um den laufenden Veränderungsprozess in der Braunschweiger Innenstadt zu begleiten, beabsichtigt die Stadt Braunschweig mithilfe des Förderfonds Innenstadt weiterhin Anreize für Maßnahmen und Projekte von Dritten zu schaffen, die zur Aufwertung und Belebung der Braunschweiger Innenstadt beitragen.
 

Konzeptidee / Weiteres Vorgehen

 

rderfonds Innenstadt

 

Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Braunschweig Zukunft GmbH anhand von Praxiserfahrungen die Förderrichtlinie für den Förderfonds Innenstadt (s. Anlage) überarbeitet. Die Änderungen haben vornehmlich erklärenden und redaktionellen Charakter, um dem Antragsteller eine bessere Grundlage für das geplante Projekt an die Hand zu geben. Herausgestellt wurde außerdem, dass das Projekt grundsätzlich ohne Zulassungsbeschränkungen durchgeführt werden sollte, um einen Zugang r alle Besucherinnen und Besucher der Innenstadt zu ermöglichen. Wichtigste Änderung ist die Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2027. In Anlage 2 sind die Änderungen detailliert erläutert. Die Richtlinie soll Bürgerinnen und Bürger, Interessensgemeinschaften und Verbände, Unternehmen und Gewerbetreibende, Organisationen und gemeinnützige sowie private Akteure dazu motivieren, neue und innovative Projekte für die Belebung der Braunschweiger Innenstadt zu entwickeln und umzusetzen. Ziel des Förderfonds ist es, die Innenstadt als multifunktionalen Ort mit verschiedensten Aufenthalts- und Erlebnisangeboten zu gestalten und damit zu einer erhöhten Aufenthaltsqualität und Besucherfrequentierung beizutragen.

 

Ideenwerkstatt Innenstadt

 

r die Entwicklung von Projektideen und Begleitung der Förderanträge soll das von der Braunschweig Zukunft GmbH ausgerichtete, innovative Veranstaltungsformat „Ideenwerkstatt Innenstadt“ weiterhin als Impulsgeber für neue Ideen und Projekte, Plattform zum Austausch und zur Partizipation sowie zur Gründung von Allianzen dienen. Das Ergebnis der Ideenwerkstatt können Projektideen sein, die in einen Förderantrag überführt werden und eine Förderung aus dem Fonds erhalten können.

 

Rahmenbedingungen

Mit der Richtlinie für den Förderfonds Innenstadt bewilligt die Stadt Braunschweig den Antragstellern, deren Projektidee innerhalb der Okerumflut umgesetzt wird, einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 100 % der Kosten für eine Maßnahme, mit einem Höchstbetrag i. H. v. 5.000 €. Abhängig von der Art der Maßnahme (z.B. bei Veranstaltungen, durch die der Antragsteller Einnahmen generiert) oder des Zuwendungsempfängers (z.B. gewinnorientierte Unternehmen) wird eine Kofinanzierung von bis zu 50 % vorausgesetzt. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Stärkung der Innenstadt, insbesondere zur Angebotsvielfalt und zu einem breiten Nutzungsmix beitragen, ein potenzieller Frequenzbringer sind, eine nachhaltige Wirkung in der Innenstadt erzielen und identitätsstiftenden Charakter haben. Neben gemeinschaftlich geplanten Veranstaltungen und Events sind auch Maßnahmen förderfähig, die zur Verbesserung des Stadtbildes oder des öffentlichen Raums bzw. Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten in der Innenstadt beitragen. Dabei kann die Maßnahme auf dem eigenen, öffentlich zugänglichen Grundstück oder im öffentlichen Raum, bei Vorlage entsprechend erforderlicher Genehmigungen, umgesetzt werden.

 

Finanzierung

Der Fördertopf für den Förderfonds Innenstadt umfasst 50.000 Euro. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden vom Wirtschaftsdezernat, Stabstelle 0800, zur Verfügung gestellt.

 

Inkrafttreten

Die aktualisierte Förderrichtlinie ersetzt die bisher gültige Fassung und tritt mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Braunschweig in Kraft. Sie ist befristet bis zum 31.12.2027.

 

 

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Anlagen

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