Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26160
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines städtischen Vertreters im Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.09.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Herr Technischer Beschäftigter Dirk Franke wird aus dem Aufsichtsrat der
Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG abberufen und
Frau Stadträtin Anna Katharina Hanusch
(Beschluss gem. § 66 NKomVG)
wird in den Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG entsandt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Beschlüsse zur Gründung einer Genossenschaft wurde Herr Stadtrat a. D. Holger Herlitschke als Leiter des Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernates in den Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG entsandt. Durch sein Ausscheiden bei der Stadt Braunschweig zum 31. Dezember 2024 wurde Herr Technischer Beschäftigter Dirk Franke in das Gremium entsandt (DS 24-24857).
Mit Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig vom 1. April 2025 wurde Frau Anna Katharina Hanusch als Stadträtin für das Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat gewählt. Sie hat zum 1. Juli 2025 ihren Dienst angetreten.
Frau Stadträtin Anna Katharina Hanusch soll nunmehr als Leiterin des Umwelt- Stadtgrün- und Hochbaudezernates anstelle von Herrn Franke in den Aufsichtsrat entsendet werden.
Gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Satzung der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG
wird u. a. der Stadt Braunschweig ein Entsenderecht in den Aufsichtsrat eingeräumt.
Nach § 138 Abs. 3 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Rat
über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften, sofern
der Kommune aufgrund der Ausgestaltung der jeweiligen Gesellschaftsverträge ein
entsprechendes Entsenderecht zusteht.
