Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26382
Grunddaten
- Betreff:
-
Kurzfristige Eigentumsübernahme von Hilfsgütern aus dem Förderpaket Mobilität im Rahmen der Teilnahme der Stadt Braunschweig am Projekt "Verbesserung des Bevölkerungsschutzes und Wiederaufbau in kommunalen Partnerschaften mit der Ukraine" der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.09.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Annahme der Spende von Hilfsgütern aus dem Förderpaket „Paket Mobilität“ der
GIZ im Wert von insgesamt ca. 60.000,00 € durch die Stadt Braunschweig (§ 111 Abs. 8
NKomVG) und der Schenkung an die Solidaritätspartnerstadt Bila Zerkwa/Ukraine wird
zugestimmt (kurzfristige Eigentumsübernahme).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im August 2022 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beauftragt, deutsche Kommunen bei der Beschaffung von Sachgütern zu unterstützen. Unterstützt wird die GIZ in diesem Projekt durch den Deutschen Städtetag und die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global.
Die Stadt Braunschweig hat bereits in 2023 und in 2024 an dem Projekt der GIZ teilgenommen und das „Bauhofpaket“ bestehend aus einem Minibus Fiat Ducato, einen Radlader sowie einem weiteren Fahrzeug (Doppelkabine mit Ladefläche) sowie mehreren Paletten mit Werkzeug im Wert von ca. 130.000,00 € (siehe Ratsbeschluss vom 27.06.2023, Drucksache 23-21585) und das „Paket Mobilität“ bestehend aus einem Minibus mit Rollstuhlrampe im Wert von knapp 60.000,00 € (siehe Ratsbeschluss vom 11.06.2024, Drucksache 24-23807) an die Partnerkommune Bila Zerkwa überführt.
Dabei hatte die GIZ zentral Hilfsgüter erworben und an die teilnehmenden Kommunen weitergeleitet, die dann wiederum die Hilfsgüter in die jeweilige ukrainische Partnerkommune transportiert haben. Die teilnehmenden deutschen Kommunen trugen dabei lediglich die Kosten für die Überführung in die Ukraine.
Eine Teilnahme der Stadt Braunschweig an der diesjährigen Förderrunde ist möglich und wurde bereits gegenüber der GIZ bekundet. Aufgrund der Vielzahl an deutsch-ukrainischen Partnerschaften wird seitens der GIZ die Fördersumme je teilnehmender Kommune auf maximal 60.000,00 € verringert, um möglichst vielen Kommunen eine Projektteilnahme zu ermöglichen.
Die Hansestadt Lüneburg, die seit 2023 ebenfalls eine Solidaritätspartnerschaft mit Bila Zerkwa unterhält, hat ebenfalls eine Zusage durch die GIZ erhalten. Die Stadt Braunschweig und die Hansestadt Lüneburg beabsichtigen, die Förderpakete gemeinsam zu überführen.
Im Vorfeld wurde mit den Partnern in Bila Zerkwa besprochen, dass das Förderpaket „Mobilität“ (siehe Anlage) wünschenswert sei. Bei dem „Paket Mobilität“ handelt es sich um einen Minibus zum Transport von bis zu 9 Personen oder 4 Rollstuhlplätzen sowie einer mechanischen Rollstuhlrampe. Laut Auskunft der GIZ soll das Vergabeverfahren für die Fahrzeuge des Förderpakets „Paket Mobilität“ in 2025 abgeschlossen sein, so dass mit einer Auslieferung Anfang 2026 zu rechnen ist.
Im Rahmen der Projektteilnahme überträgt die GIZ kurzfristig das Eigentum des Hilfsgutes
unentgeltlich an die Stadt Braunschweig, die eigenverantwortlich den Transport in die Partnerkommune organisiert. Die Eigentumsübertragung ist formal als Zuwendung
an die Stadt zu bewerten, so dass die Annahme einer Entscheidung des Rates gem. § 111
Abs. 8 NKomVG bedarf.
Seitens der Stadt Braunschweig sind lediglich die Kosten für die Überführung des Fahrzeugs in Höhe von ca. 3.000,00 € zu tragen, die aus dem Teilhaushalt 0100 - Büro des
Oberbürgermeisters -- beglichen werden sollen. Hierfür stehen Mittel im Haushalt 2025/2026
der Stadt Braunschweig i. H. v. je 100.000,00 € im Bereich Internationale Beziehungen zur
Verfügung (vgl. auch Beschlussvorlage Drucksache 22-19958). Neben den Überführungskosten fallen für die Stadt Braunschweig keine weiteren Kosten an.
Da es sich bei den Sachgütern aus dem Förderpaket „Paket Mobilität“ nicht um Vermögensgegenstände handelt, welche einen Nutzen für die Stadt Braunschweig entwickeln bzw. zur eigenen Aufgabenerledigung dauerhaft bestimmt sind, handelt es sich um einen durchlaufenden Posten. Es besteht die Verpflichtung, das „Paket Mobilität“ weiter an die ukrainische Partnerkommune zu liefern.
Der Eigentumsübergang von der GIZ an die Stadt Braunschweig findet bei Übergabe der Hilfsgüter statt und endet bei der Übernahme durch die Stadt Bila Zerkwa.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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