Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26398

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Stadt Braunschweig schlägt folgende Personen zur Berufung als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Braunschweig vor:
      Herr Thomas Neumeyer (Besetzungsvorschlag Fraktion SPD)
      Frau Christine Piefke  (Besetzungsvorschlag Fraktion CDU)
  2. Die Stadt Braunschweig schlägt Frau Ingeborg Zach zur Berufung als ehrenamtliche Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vor.
     

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 14 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Sozialgerichtsbarkeit mitwirken, von den Kreisen und kreisfreien Städten vorgeschlagen.

 

Mit Schreiben vom 28. Juli 2025 forderte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Stadt Braunschweig auf, zwei Personen für die am Sozialgericht Braunschweig und eine Person für die am Landessozialgericht zu berufenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter vorzuschlagen, deren Amtsperioden individuell im dritten Quartal 2025 enden.

 

Gemäß § 71 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verteilen sich die beiden Vorschlagsrechte für das Sozialgericht Braunschweig abstimmungsgemäß auf die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU. Die beiden Fraktionen haben die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen benannt.

 

Hinsichtlich des Vorschlags für das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen findet § 71 Abs. 6 NKomVG keine Anwendung, da sich das Vorschlagsrecht auf eine Person beschränkt. Vielmehr richtet sich das Verfahren nach § 66 Abs. 1 NKomVG, sodass es dem Rat obliegt, einen Vorschlag mit der erforderlichen Mehrheit zu beschließen. Gemäß § 35 Abs. 1 SGG sollen ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Landessozialgericht vor ihrer Berufung mindestens fünf Jahre Erfahrung an einem Sozialgericht haben. Daher empfiehlt die Verwaltung, Frau Ingeborg Zach erneut zur Berufung als ehrenamtliche Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vorzuschlagen.

 

Das Landessozialgericht hat keine Einwände, die aktuell amtierenden Personen für eine weitere Amtsperiode vorzuschlagen. Frau Christine Piefke und Frau Ingeborg Zach haben erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. Eine schriftliche Bereitschaftserklärung liegt dem Wahlamt auch von Herrn Thomas Neumeyer vor. Alle drei erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes, soweit dies von der Verwaltung überprüft werden konnte. Das Recht des Rates, in allen drei Fällen jeweils eine andere Person vorzuschlagen, bleibt unberührt. Eine weitere Wahl erfolgt an den Gerichten nicht.

 

Entsprechend § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist für die Entscheidung über die Vorschläge die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise