Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-26021-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um den folgenden zweiten Punkt ergänzt:

 

  1. Der Planung und der Realisierung zur Verbesserung der Querung an der Stadtbahnhaltestelle Jahnplatz wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die perspektivische Einrichtung eines geschützten Radfahrstreifens auf der stadteinwärts führenden Fahrbahn der Wolfenbütteler Straße zu prüfen. Zu diesem Zweck wird sie beauftragt zu untersuchen, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen begleitenden Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr stadteinwärts einspurig geführt werden kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Höhe der Stadtbahnhaltestelle Jahnplatz entsprechen die aktuellen Breiten der Geh- und Radwege auf beiden Seiten der Wolfenbütteler Straße nicht den Vorgaben des im Ziele und Maßnahmenkatalog “Radverkehr in Braunschweig unter Maßnahme 6 definierten “Braunschweiger Standard bzw. den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Demnach sind Breiten von mindestens 2,30 Metern für Einrichtungsradwege, mindestens 3,20 Metern für Zweirichtungsradwege, sowie mindestens 2,50 Metern für straßenbegleitende Gehwege vorgesehen.

 

Auch die im Verwaltungslageplan dargestellte Umgestaltung der Querung erreicht diese Mindestmaße nicht. Der Radweg auf westlicher Seite der Haltestelle ist an einer Stelle mit lediglich 2,06 Metern bemessen, während auf der gegenüberliegenden Seite der getrennte Geh- und Radweg zulasten eines gemeinsamen Geh- und Radweges aufgehoben wurde, der seinerseits an einer Stelle nur 3,88 Meter und im weiteren Verlauf stadtauswärts sogar weniger als 3 Meter betragen soll.

 

Nach den RASt 06 sollen jedoch gemeinsame Fuß- und Radwege nur bei unterdurchschnittlichem Verkehrsaufkommen angelegt werden. Für die Wolfenbütteler Straße ist von einer deutlich höheren Nutzung auszugehen, da sie im Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ (MEP) als eine Hauptverkehrsroute des Radverkehrs ausgewiesen ist.

 

Damit die Stadt ihren eigenen Qualitätsstandards gerecht wird, ist eine Neuaufteilung des Straßenraumes zwingend zu prüfen. Der MEP sieht unter Maßnahme RS2 “Aufteilung und Umgestaltung von Verkehrsräumen” mit sehr hoher Priorität die Neuaufteilung unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmenden vor. Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, zunächst durch die Verwaltung ermitteln zu lassen, wie das tatsächliche Verkehrsaufkommen auf der Wolfenbütteler Straße verteilt ist und in welchem zeitlichen Rahmen eine Reduzierung auf eine Fahrspur je Fahrtrichtung umsetzbar wäre.

 

Auf dieser Grundlage kann bewertet werden, ob ein geschützter Radfahrstreifen auf einer wegfallenden Fahrspur eingerichtet werden kann, um die Mindestbreiten einzuhalten und die Verkehrssicherheit sowie die Attraktivität des Radverkehrs deutlich zu verbessern.  

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Erläuterungen und Hinweise