Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25900-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zusätzlich zu den Markierungen und der Beschilderung der Fahrradstraßen/-zonen gemäß Anlage 1 der Verwaltungsvorlage wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend dem Qualitätsstandard für Fahrradstraßen an geeigneter Stelle mindestens einen Modalfilter zur Vermeidung von Durchgangsverkehr auf dem Wendentorwall und dem Fallersleber-Tor-Wall umzusetzen.   

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In ihrer Stellungnahme zu der Ursprungsvorlage des Stadtbezirksrats verweist die Verwaltung auf ihre aus dem Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und -zonen erwachsende Verpflichtung, zu überprüfen, mit welchen Maßnahmen Anliegerverkehr verhindert werden kann. Es ist davon auszugehen, dass diese Überprüfung dem Auftrag des Ausschusses entsprechend im Vorfeld der Beschlussvorlage erfolgt ist. Da auch in der Stellungnahme keine triftigen Gründe vorgebracht werden, warum der vorgeschlagene Modalfilter entbehrlich ist, liegen offenbar keine vor. Der Modalfilter sollte daher gemeinsam mit den anderen Umgestaltungsarbeiten errichtet werden, bevor sich ein neuer Schleichweg über die Fahrradstraßen entsteht und eine schon jetzt absehbare Korrektur der Maßnahme erforderlich wird.  

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Erläuterungen und Hinweise