Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26359-01
Grunddaten
- Betreff:
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Kriterien für die künftige Anpassung der Freigabezeiten der Lichtsignalanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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02.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 20.08.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Die Festlegung der Freigabezeiten wird anhand unterschiedlicher Kriterien bestimmt. Dabei spielen zum Beispiel sowohl die Größe des Knotenpunktes, die Örtlichkeit, die Qualitätsstufen nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), die verkehrliche Bedeutung/Wichtigkeit des Knotens, die Zusammensetzung des Verkehrs, als auch die Verkehrsstärke eine Rolle. Dieses Zusammenspiel führt zu einer Festlegung der Freigabezeiten der unterschiedlichen Verkehrsträger, welche allerdings immer individuell ausfällt und nicht pauschal festgehalten werden kann.
Zu 2.: Grundsätzlich teilt die Verwaltung die Auffassung, dass eine Anpassung von Freigabezeiten grundsätzlich im Sinne einer integrierten Verkehrsplanung erfolgen sollte.
Zu 3.: Die Optimierung von Freigabezeiten an den Lichtsignalanlagen ist eine dauerhafte Aufgabe für die Verwaltung. Beispielsweise soll mit der geplanten Busbeschleunigung die ÖPNV-Bevorrechtigung verbessert werden.
