Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26153-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsorgungsmöglichkeiten für Bau-Abfälle aus privaten Sanierungen und Renovierungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 06 Baurecht, Stadtbild, Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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02.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt vom 23.07.2025 nimmt die Verwaltung nach Rücksprache mit ALBA wie folgt Stellung:
Zu Frage 1 und 2:
Die folgenden Abgabemöglichkeiten für Bauschutt in Mengen zwischen einem „Mörtelkübel“, aber deutlich unterhalb von 3 m³ sind vorhanden.
Bauschutt (Ziegel, Fliesen, Steine o.ä.) ist mineralischer Abfall und darf von Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern
- in Kleinstmengen bis zu einem Maurerkübel auf dem Wertstoffhof in der Frankfurter Straße und
- bis zu 3 m³ für 15,00 Euro pro Anlieferung im Zuge der privaten Restabfall- oder Sperrmüllanlieferung im Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel pauschal abgegeben werden.
Größere Mengen an Bauschutt aus rein mineralischen Materialien (auch Bauschuttgemische, Sanitärkeramik o. ä.) können ebenfalls im Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel über die ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH entsorgt werden. Die Entsorgungskosten für mineralische Abfälle belaufen sich auf 39,62 Euro pro Tonne inkl. MwSt., es wird eine Mindestabrechnungsmenge von 380 kg für 15,05 Euro zugrunde gelegt. Zuzüglich einer Energiekostenpauschale von 5,95 Euro (inkl. MwSt), die einmalig pro Anlieferung berechnet wird, muss man also mindestens 21,00 Euro für die Anlieferung von mineralischen Abfällen bezahlen.
Darüber hinaus kann Bauschutt kostenpflichtig auch bei anderen privaten Entsorgungsunternehmen angeliefert werden. Dies ist jedoch kein Angebot der Stadt und wird daher nicht auf den städtischen Internetseiten dargestellt.
Zu Frage 3:
Die Mengen an illegalen Müllablagerungen im Stadtgebiet betrugen:
- 2022: 58,32 Tonnen
- 2023: 62,68 Tonnen
- 2024: 70,08 Tonnen.
Bei den illegalen Müllablagerungen im Stadtgebiet handelt es sich im Wesentlichen um Rest- und sperrmüllähnlichen Abfall und Elektrogeräte. Zudem ist festzustellen, dass die Anzahl der illegalen Ablagerungen über die Jahre stabil geblieben ist, jedoch die gesammelte Tonnage anstieg. Dies ist in erster Linie damit zu erklären, dass immer häufiger Sperrmüll als Beistellung zu den Wertstoffcontainern vorzufinden ist, also Abfall, der in keinem ursächlichen Verhältnis zu Wertstoffen steht. Eine Zunahme illegaler Müllablagerungen in Gräben oder Wäldern ist im Stadtgebiet Braunschweig nicht festzustellen.
