Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26453
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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07.10.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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09.10.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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10.10.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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04.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Danach ist der Rat für Beschlüsse über Satzungen und Verordnungen zuständig; hierzu gehören neben dem Erlass auch die Änderungen oder Neufassung von Satzungen und Verordnungen.
Anlass
Seit der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut (DS 22-19665) ist der Parkdruck in der Parkzone Ib, insbesondere in den Wallbereichen gesunken, wodurch den Anliegerinnen und Anliegern sowie anliegenden Nutzungen wie geplant mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Dies blieb auch mit Einführung des 24-Stunden-Parkscheins für 9 € im Mai 2024 (DS 24-23289) so.
Es sollte darüber hinaus neben dem vergünstigten 24-Stunden-Parkschein ein weiteres Langzeitparkangebot in der Parktarifstruktur vorgehalten werden, dass insbesondere bei einer häufigeren Nutzung der Parkmöglichkeiten durch zum Beispiel Mitarbeitende und Gewerbetreibende im Vergleich zu den Kosten für private Dauerparkangebote gleichermaßen attraktiv ist.
Da insbesondere in den Wallbereichen keine öffentlichen Parkhäuser zur Verfügung stehen, kann ein Langzeitparkangebot in den Wallbereichen eine sinnvolle Ergänzung in der Braunschweiger Parktarifstruktur sein. Dies wurde auch bereits mit der Evaluation der Ausweitung der Parkgebührenpflicht (DS 24-24003) aufgezeigt.
Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund der vorhandenen freien Kapazitäten und um Langzeitparkenden wie Gewerbetreibenden und Mitarbeitenden ein attraktives Parkangebot unterbreiten zu können, schlägt die Verwaltung für die Parkgebührenzone Ib vor, ab dem 01.12.2025 ein Langzeitparkangebot einzuführen und die Parktarifstruktur um ein 7-Tage- sowie ein 30-Tage-Parkschein zu erweitern.
Die Langzeitparkscheine gelten für die entsprechende Anzahl an Kalendertagen fortlaufend ab Kauf, einschließlich Sonn- und Feiertage. Der 7-Tage-Parkschein kostet 29 €, der 30-Tage-Parkschein 79 €. Damit liegen die Kosten für den 30-Tage-Parkschein auch unter Berücksichtigung von Service-Gebühren für das Handyparken etwa auf der Höhe der Monatsmiete eines Dauerstellplatz (z. B. in Parkhäusern und Tiefgaragen) in der Innenstadt.
Die Langzeitparkscheine können nur über das Handyparken erworben werden, da die Parkscheinautomaten in Braunschweig ausschließlich Münzzahlung zulassen und die Kassensysteme nicht auf hohe Beträge ausgelegt sind. Es ist zu beachten, dass je nach Handypark-Anbieter eine Servicegebühr von bis zu 15 % der Parkgebühr für die Transaktion erhoben wird. Je nach Anbieter kostet der 7-Tage-Parkschein demnach maximal 33,35 €, der 30-Tage-Parkschein 90,85 €. Die Verwaltung hat keine Möglichkeit die Servicegebühren der Anbieter zu beeinflussen.
Hierzu ist eine Änderung der Parkgebührenordnung erforderlich.
Für die übrigen Bereiche bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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473 kB
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