Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26066-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der FDP-Fraktion „Taktile Lagepläne für Toilettenräume“ vom 25.06.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Stadtverwaltung hat es bisher nicht in Erwägung gezogen, taktile Lagepläne in allgemeinen Toilettenräumen anzubringen. Die Rücksprache mit dem Behindertenbeirat Braunschweig e.V. zur Thematik hat ergeben, dass auch dort aktuell kein Bedarf für taktile Lagepläne in allgemeinen WCs gesehen wird.

 

Zu 2.:

Ein zentraler Aspekt bei der Nutzung taktiler Orientierungshilfen, wie z. B. den taktilen Lageplänen in WCs ist, dass diese erst dann genutzt werden können, wenn sehbeeinträchtigte Personen wissen, dass solche Hilfsmittel überhaupt existieren. Klare Hinweise sind hierfür notwendig, damit diese Unterstützung erkannt und tatsächlich genutzt werden kann. Weiterhin ist es erforderlich, dass die taktilen Leitsysteme dann auch durchgängig im Gebäude vorhanden sind. Diese Leitsysteme sind entscheidend, damit sehbeeinträchtigte Personen z. B. den Weg zu den normalen WCs überhaupt eigenständig finden können. Auf dem Weg zu und in normalen WCs fehlen solche Leitsysteme jedoch im Regelfall. Ohne diese grundlegende Orientierungshilfe wären die vorgeschlagenen taktilen Lagepläne wenig hilfreich.

 

Weiterhin ist bei der Beurteilung der Thematik zu berücksichtigen, dass stark sehbeeinträchtigte Personen, welche sich durch taktile Leiteinrichtungen sowie Tasten im Raum orientieren, im Regelfall die barrierefreien WCs in öffentlichen Gebäuden benutzen, da diese üblicherweise mit Hilfe dieser Orientierungshilfen gut aufzufinden sind. Aufgrund der geringen Nutzungsfrequenz und der sehr reduzierten Nutzergruppe – ein Zugang ist meist nur für berechtigte Personen mit entsprechendem Euro-Schlüssel möglich – ist in den barrierefreien WCs zudem eine höhere Sauberkeit und Hygiene gewährleistet, als in normalen WCs, was für diese Nutzergruppe aufgrund der vorbeschriebenen Art sich taktil zu orientieren zwingend erforderlich ist. Barrierefreie WCs sind im Regelfall standardisiert ausgestattet, sowohl die verwendeten Produkte als auch die Position der einzelnen Objekte folgen den Vorgaben der Barrierefreiheits-DIN, was eine gute Orientierung auch für seheingeschränkte Personen ermöglicht.

 

Grundsätzlich ist es immer Anliegen der Verwaltung, eine optimale, am konkreten Bedarf der Nutzergruppe eines Objektes orientierte Barrierefreiheit anbieten zu können. Dementsprechend werden z. B. die Lage und Anzahl der barrierefreien WCs sowie die erforderlichen Leitsysteme und sonstigen benötigten Orientierungshilfen in den städtischen Liegenschaften in Abstimmung mit dem Braunschweiger Behindertenbeirat geplant und ausgeführt. Unter Bezugnahme auf den unter Punkt 1 bereits beschriebenen, derzeit weder vom Behindertenbeirat noch von der Verwaltung gesehenen pauschalen Bedarf an taktilen Lageplänen in allgemeinen WC-Anlagen, könnten diese überall dort sinnvoll sein, wo in einer Liegenschaft mit auf taktile Orientierungshilfen angewiesenen Nutzern kein geeignetes barrierefreies WC vorhanden ist und aufgrund der baulichen Gegebenheiten auch nicht kurzfristig eingerichtet werden kann. Ein derartiger konkreter Fall ist derzeit jedoch nicht bekannt.
 

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