Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26376-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.08.2025 (25-26376) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Mietwagenunternehmen sind nicht verpflichtet mitzuteilen, ob sie über Plattformen vermittelte Fahrten durchführen. Nach Kenntnis der Verwaltung sind derzeit 45 Mietwagenfahrzeuge in Braunschweig im Einsatz, die über eine Plattform vermittelte Fahrten durchführen.mtliche Mietwagenunternehmen mit Konzession aus Braunschweig haben wie rechtlich vorgeschrieben ihren Betriebssitz in Braunschweig. Ebenso wie Taxis dürfen Mietwagen auch Fahrten über die Grenzen des Zulassungsbezirks anbieten (z.B. Start in Braunschweig, Ziel in Wolfenbüttel). Deswegen können auch Taxis und Mietwagen aus anderen Kommunen in Braunschweig unterwegs sein.

 

Zu Frage 2:

 

Bei allen in Braunschweig aktiven Mietwagenunternehmen wurden im Rahmen der

Konzessionsvergabe - wie gesetzlich vorgeschrieben - die persönliche Zuverlässigkeit, die

finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung überprüft. Der Betriebssitz wurde

überprüft, z. B. auf das Vorhandensein ausreichender Parkplätze. Laufende Kontrollen

werden im Rahmen der personellen Ressourcen durchgeführt.

 

Zu Frage 3:

 

Nach ckmeldung aus dem Taxengewerbe stellen Mietwagenunternehmen, die

Fahrten über eine Vermittlungsplattform durchführen, eine stärkere Konkurrenz für

Taxenunternehmen dar, als dies durch die bisherigen Mietwagen der Fall war, die ihre

Dienstleistungen ebenfalls unterhalb des Taxentarifs anbietennnen.

 

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