Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26065-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vandalismus an Schulgebäuden - Ursachen, Maßnahmen und Perspektiven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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05.09.2025
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Sachverhalt
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt in ihrer Anfrage Bezug auf die Mitteilung “PPP-Projekt / Controllingbericht für das Jahr 2024“ (DS 25-25970). Um einen Gesamtüberblick zu erhalten, wurde die Anzahl der Schadensfälle an den übrigen Schulen in städtischer Trägerschaft im Jahr 2024 und ersten Halbjahr 2025 seitens der Verwaltung ebenfalls ermittelt. Es wurden die Schulen zu den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formulierten Fragen um Rückmeldung gebeten, an denen die meisten bzw. kostenintensivsten Sachbeschädigungen aufgetreten sind. In die Beantwortung der Fragen sind die Rückmeldungen von neun Schulen eingeflossen.
Dies vorausgeschickt wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.
Aus den Rückmeldungen der Schulen geht hervor, dass die Schäden im Außenbereich in der Regel durch externe Personen verursacht werden. Als Gründe werden hier insbesondere genannt, dass das Schulgelände frei zugänglich und zum Teil schwer einsehbar ist. Auch aufgrund des möglichen Zutritts im Zusammenhang mit der Nutzung durch Sportvereine oder Vermietungen in den Abendstunden bzw. am Wochenende ist es Unbefugten möglich, sich auf dem Gelände aufzuhalten. Größere Schäden lassen sich auch auf Einbrüche bzw. in einem Fall auf Brandstiftung zurückführen.
Im Innenbereich sind am häufigsten die Toilettenbereiche von Beschädigungen oder Verschmutzungen betroffen, die der Schülerschaft zugeordnet werden. Ähnliches gilt für Deckenplatten, die auch öfter beschädigt werden. Überwiegend wird von den Schulen mitgeteilt, dass Vandalismusschäden grundsätzlich kein übermäßig häufiges Problem darstellen, sofern diese durch die eigene Schülerschaft verursacht werden.
Aus Sicht der Verwaltung erscheinen die von den Schulen zurückgemeldeten Einschätzungen bzw. Bewertungen plausibel.
Zu 2.
Angesichts der Tatsache, dass das Gros der Beschädigungen im Innenbereich die Toiletten betrifft, wird hier das Aufstellen bzw. die Erneuerung von Toilettenregelungen (z. B. Listen für Toilettengänge, jahrgangsweise Zuordnung, klassenweise Schlüsseldienst für Nutzung während der Unterrichtszeit) angeführt. Im Hinblick auf neue Regeln pflegen die Schulen einen engen Austausch mit der Schülerschaft bzw. Schülervertretung, die sie einbinden bzw. deren Mitbestimmung sie ermöglichen. Neben diesen Gesprächen – die teils auch den Schulelternrat einbeziehen – werden beispielsweise auch die Pausenaufsichten der Lehrkräfte erweitert und neu strukturiert.
Weitere pädagogische Maßnahmen sind beispielsweise die Thematisierung von Verantwortungsübernahme im Schulalltag oder vom pflegsamen Umgang mit Schuleigentum oder Klassenarbeiten zu den Themen Eigentum, Respekt und Nachhaltigkeit.
Zu 3.
Außerhalb des Schulbetriebs kann das Schulgelände aus unterschiedlichen Gründen von der Öffentlichkeit betreten und genutzt werden. Dies ist einerseits gewünscht und zu begrüßen, andererseits birgt es die Gefahr von Beschädigungen, die Folge einer unsachgemäßen Nutzung sind.
Maßnahmen die von Schulen in diesen Fällen zum Teil gewünscht werden - wie weitere Einzäunungen oder Videoüberwachungen - können nur im Einzelfall umgesetzt werden, da zum einen die Balance zwischen einer Öffnung der Schule in die Gesellschaft und der Gefahr von Vandalismus hergestellt werden muss und zum anderen Videoüberwachungen strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegen.
Bei Vandalismusschäden, die durch die Schülerschaft vor allem im Toilettenbereich verursacht werden, werden die von den Schulen in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Maßnahmen begrüßt und als zielführend eingeschätzt.
Bei Schulen die im Rahmen eines PPP-Projektes betreut werden, sehen die entsprechenden Verträge festgelegte Budgets für Vandalismusschäden vor. Darüber hinaus sind in der Haushaltsplanung für die PPP-Objekte zusätzliche Mittel für Vandalismusschäden eingestellt, um bei Überschreitung der Budgets handlungsfähig zu bleiben. Für Vandalismusschäden in den übrigen Schulen ist kein gesondertes Budget eingerichtet. Die Kosten werden aus den Instandhaltungsmitteln beglichen. Sofern die Täter ermittelt werden können, wird versucht diese zwecks Schadensbegleichung heranzuziehen.
