Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26297-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesetzlich geschützte Biotope in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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04.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage des Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 13.08.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Im Januar 2023 wurde von der Stadt ein Planungsbüro mit der Neuerfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Stadtgebiet beauftragt. Die erforderliche Feldarbeit erfolgte in den Vegetationsperioden 2023 und 2024. Seit März 2025 liegt der Naturschutzbehörde eine erste Entwurfsfassung der Geodaten vor. Die Endabgabe der überarbeiteten Geodaten sowie der zugehörigen Erfassungsbögen und eines Berichts sollen bis zum 30. November 2025 erfolgen. Im Anschluss daran werden intern noch einige technische Aufbereitungsschritte erforderlich sein, um die Erstellung des aktualisierten Verzeichnisses abzuschließen.
Zu Frage 2:
Der Aufbau der Europäischen Geodateninfrastruktur ist durch die EU-INSPIRE-Richtlinie definiert. Die erhobenen Daten werden als eine mit der INSPIRE-Richtlinie konforme Kartenanwendung in das genannte Geoportal "Umweltkarten Niedersachsen" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz eingepflegt. Grundlage hierfür ist der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zur Übermittlung von Daten zu Schutzgebieten und -objekten vom 21. Januar 2025. Durch diesen Runderlass wurde die Aufbereitung sowie das Vorhalten der relevanten Schutzgebietsdaten dem NLWKN übertragen. Soweit die Übermittlung der Daten konform mit der INSPIRE-Richtlinie durch die unteren Naturschutzbehörden an den NLWKN erfolgt ist, sind die unteren Naturschutzbehörden von der Veröffentlichungsverpflichtung gemäß Artikel 11 der INSPIRE-Richtlinie entbunden.
Zu Frage 3:
Eine Verfügbarkeit der Daten wird nach Abschluss der Aktualisierung und Meldung an den NLWKN durch das ständig aktualisierte Kartenwerk auf der Internetseite „Umweltkarten-Niedersachsen“ (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de) und die Angebote auf den Internetseiten des NLWKN erreicht.
Darüber hinaus kann nach Fertigstellung des Verzeichnisses der geschützten Biotope der Umwelt- und Grünflächenausschuss durch eine zusammenfassende Darstellung im Rahmen einer Mitteilung informiert werden.
